0:47:05

 

Herr Krümpel verweist auf das Schreiben des Landrates vom 21. März 2014 zur Haushaltssatzung 2014, in dem dieser verfüge:

 

      „Zu der im § 4 der Haushaltssatzung auf 9.243.842 € festgesetzten Verringerung der allgemeinen Rücklage erteile ich gemäß § 75 Abs. 4 GO NRW meine Genehmigung.“

 

Weiter informiert Herr Krümpel darüber, dass der Landrat in seinem vg. Schreiben besonders auf die finanzielle Situation der Stadt Rheine eingegangen sei. Hierzu trägt er auszugsweise vor:

 

      „Mittelfristig kann die Stadt Rheine keinen strukturell ausgeglichenen Haushalt darstellen. Die Ergebnisplanung hat sich im Vorjahresvergleich nennenswert verschlechtert. Den höheren Steuererträgen stehen ebenso wachsende Transferaufwendungen gegenüber, die auch in der Mittelfristplanung parallel verlaufen.

Auch wenn die Stadt Rheine nicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet ist, muss die Haushaltskonsolidierung Priorität haben. Der sparsamen Haushaltsführung als maßgebliches Steuerungsinstrument kommt eine entscheidende Bedeutung zu.“