Frau Hake berichtet über die Vorgehensweise der Arbeitsgruppe (Teilnehmer[innen]: Herr Albers, Frau Paus, Herr Wewer, Frau Scheinert, Frau Roes, Frau Rimasch, Moderation: Angelika Hake). Die Gruppe mit unterschiedlicher Besetzung hat sich 3-mal im Rathaus getroffen und zusätzlich einen Außentermin auf dem Eschendorfer Friedhof mit den Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung wahrgenommen. Es gab 2 Gespräche, einmal mit Herrn Ostendorf vom Fachbereich 2 zum Thema „Übernahme von Beerdigungskosten“, „Was gehört zu einem würdigen Begräbnis“ auf der Grundlage des § 74 Sozialgesetzbuch XII, und ein direktes Gespräch mit Herrn Deilen vom hiesigen Fachbereich 3 – Recht und Ordnung.

 

Frau Hake weist auf das Bestattungsbuch hin, das gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine genaue Dokumentation wird auch im Krematorium über die erfolgte Einäscherung geführt und wann die Urne an das Bestattungsunternehmen oder sonstige Personen übergeben worden ist. Auch werden alle Urnen wieder nach Rheine zurückgeführt. Sie verbleiben nicht wie früher nach einer ordnungsbehördlichen Bestattung im Krematorium und wurden dort auch beigesetzt.

 

Weitere Quellen zum Text sind: Telefonate mit den Trägern der hiesigen Friedhöfe und deren Friedhofsverwaltungen, Telefonate mit Versicherungsgesellschaften, Geldinstituten, dem zuständigen Mitarbeiter des Kreissozialamtes sowie Recherchen bei Behindertenverbänden/-vereinigungen, die sich mit dem Thema befassen. Eine erste Ausarbeitung „Bestattungspflicht – Bestattungskosten – Bestattungsvorsorge“ liegt den Beiratsmitgliedern vor. Zusätzlich, so die Anregung, soll aufgenommen werden, dass mit dem Tod des Betreuten die gesetzliche Betreuung endet. Alle Schritte, die für die Bestattung eines ehemaligen Betreuten unternommen werden, und damit auch die anfallenden Kosten, müssen dann vom Auftraggeber/ehemaligen gesetzlichen Betreuer übernommen werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich rechtzeitig im Vorhinein mit dem Thema auseinanderzusetzen, wie sich derjenige oder diejenige seine/ihre Bestattung vorstellt. Herr Deilen vom Fachbereich 3 der Stadt Rheine steht für eine sachkundige Beratung zur Verfügung. Es wird weiter darüber diskutiert, wie dieses Informationspapier den Einrichtungen in der Behindertenarbeit zugänglich gemacht werden soll. Weiter erscheint es allen Teilnehmer(inne)n sinnvoll, einen Bestattungsvorsorgetext in „leichter Sprache“ zu formulieren bzw. umzuformulieren. Dazu gibt es eine kleine redaktionelle Arbeitsgruppe bestehend aus Frau Roes, Frau Rimasch und Frau Hake.