Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I/B/0816


Beschluss:

 

Die Stadt Rheine beabsichtigt, das Teilstück der Germanenallee, im anliegenden Lageplan schraffiert dargestellt, Gemarkung Rheine rechts der Ems, Flur 30, Flurstück 396 tlw., einzuziehen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Einziehung vorliegen und eine Verkehrsbedeutung nach Verlegung des Weges nicht mehr gegeben ist.

 

Das Einziehungsverfahren gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) wird eingeleitet.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig