I/A/3050

 

Herr Schröer verliest eine Eingabe der Anwohner „Zur Hessenschanze“, die der Niederschrift als Anlage beigefügt werde. Des Weiteren verliest er die dazugehörige Stellungnahme der Verwaltung zu dieser Eingabe. Die Stellungnahme werde der Niederschrift beigefügt.  

Danach eröffnet Herr Schröer die Diskussion.

 

Herr Kohnen führt aus, dass die durch die CDU angeregte Bürgerbeteiligung durch die Verwaltung sehr gut umgesetzt wurde. Die Anfragen und Anregungen aus der Bürgerschaft wurden sorgfältig abgewogen und umgesetzt, so dass die CDU-Fraktion dem Ergebnis der Vorlage zustimmen könne.

 

Herr Löcken teilt mit, dass auch die SPD-Fraktion der Vorlage zustimmen werde.

 

Herr Willems fragt nach, warum es einen so aufwendigen Wendeplatz an der Straße „Zur Hessenschanze“ geben solle. Weiterhin erkundigt er sich warum die Straße verbreitert werden solle und warum die zurzeit vorhandene Beleuchtung nicht ausreichend sei.

 

Herr Kohnen weist darauf hin, dass die Straßenverbreiterung wegen des ÖPNV erforderlich sei und die Finanzierung dafür aus dem allgemeinen Haushalt komme.

 

Herr Schröer ergänzt, dass der Differenzbetrag der durch die Verbreiterung anfalle nicht von den Anliegern zu tragen sei. Die Beleuchtung sei auszutauschen, da die Leuchten nicht mehr dem neuesten Stand der Technik entsprechen würden. Überall im Stadtgebiet werden Lampen dem neuesten Technischen Standart angepasst um Einsparungen zu erzielen und die Straße „Zur Hessenschanze“ solle dort keine Ausnahme sein.

 


Beschluss:

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:          Festlegung des Bauprogramms

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Straße Zur Hessenschanze:

 

          Zur Hessenschanze

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip vorgesehen.

 

a)                    Befahrbarer Bereich:

Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau, Bauklasse IV der RStO 01, in einer Breite von 6,50 m

 

b)                    Gehwege:

Herstellung eines ca. 1,50 m breiten Gehweges aus grauen Gehwegplatten, d = 8 cm, mit Unterbau beidseitig der Fahrbahn

 

c)                     Zufahrten:

Pflasterung der Zufahrten zu den privaten Grundstücken in grauem Betonsteinpflaster, d = 8 cm, mit Unterbau

 

d)                    Entwässerung:

Straßenentwässerung mittels 30 cm breiten Entwässerungsrinnen in Straßenabläufe mit Anschluss an den vorhandenen öffentlichen Mischwasserkanal

 

e)                    Straßenbeleuchtung:

elektrische Straßenbeleuchtung, Seitenaufsatzleuchten LSS 151/2 x 11 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m


 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig