Anfrage des Anwohners Zur Hessenschanze 5, Herr Große

 

Herr Große fragt nach, warum die Fahrbahn 6,50 Meter breit sei und der Gehweg nur einen Breite von 1,50 Metern betrage. Seiner Ansicht nach benötige man dort eine Gehwegbreite von mindestens 2,00 Metern, da Schwerbehinderte mit Rollstuhl den Gehweg nicht benutzen könnten.

 

Herr Brauer sagt eine schriftliche Beantwortung der Frage durch den FB 5 zu.