Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

1:49:00

 

Herr Wilp trägt den Inhalt seiner als Anlage 9 dieser Niederschrift beigefügten Stellungnahme vor.

 

Die Aufsichtsratsmitglieder erklären sich zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages für befangen und nehmen zur Abstimmung hierüber im Zuhörerraum Platz.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine

 

1.   erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2013 Entlastung.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig bei 4 Stimmenthaltungen

 

 

2.   beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn in Höhe von 838.419,20 € wie folgt zu verwenden:

 

Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c SpkG NRW wird ein Teilbetrag 224.460,19 €  in die Sicherheitsrücklage eingestellt.

 

Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b SpkG NRW ist ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 613.959,01 € an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig bei 4 Stimmenthaltungen