1:49:00
Herr Wilp trägt den
Inhalt seiner als Anlage 9 dieser Niederschrift beigefügten Stellungnahme
vor.
Die
Aufsichtsratsmitglieder erklären sich zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages für
befangen und nehmen zur Abstimmung hierüber im Zuhörerraum Platz.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine
1. erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. §
8 Abs. 2 Buchst. f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr
2013 Entlastung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
bei 4 Stimmenthaltungen
2. beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g SpkG NRW den
Jahresüberschuss/Bilanzgewinn in Höhe von 838.419,20 € wie folgt zu verwenden:
Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c SpkG NRW wird ein
Teilbetrag 224.460,19 € in die
Sicherheitsrücklage eingestellt.
Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b SpkG NRW ist ein
zweiter Teilbetrag in Höhe von 613.959,01 € an den Träger im Sinne von § 25
Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 4 Stimmenthaltungen