Sitzung: 10.09.2014 Kulturausschuss
A 00:10:00
Herr Linke
berichtet, dass der Kämmerer der Stadt Rheine, Herr Krümpel, am 27. August 2014
eine haushaltswirtschaftliche Sperre mit sofortiger Wirkung angeordnet hat.
Grund für die
Anordnung der haushaltswirtschaftlichen Sperre sind aktuelle Berechnungen, die
den Schluss zulassen, dass sich der eingeplante Fehlbetrag im städtischen
Haushalt von bislang 9,24 Mio. € um weitere 3,92 Mio. € erhöhen wird.
Ursächlich hierfür
sind u. a. die vereinbarten Anpassungen bei den Beamtinnen und Beamten sowie
angenommene Ausfälle bei den Gewerbesteuererträgen.
Konkret bedeutet
dieses im Wesentlichen, dass es für alle Fachbereiche eine Sparvorgabe von 5 %
bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Transferaufwendungen sowie
bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen gibt.
Insbesondere
Ausgaben oder Maßnahmen, für die es keine Verpflichtung gibt, bzw. die noch
nicht begonnen wurden, unterliegen damit dieser haushaltswirtschaftlichen
Sperre. Weiter ist zu beachten, dass diese Sperre nur durch den Rat der Stadt
aufgehoben werden kann.
Bei der Umsetzung
dieser Vorgabe ist zu beachten, dass gesetzliche oder vertragliche Regelungen
nicht verletzt werden dürfen sowie die Erhaltung des Strukturvermögens nicht
gefährdet werden darf.