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Herr Linke berichtet, dass der Kämmerer der Stadt Rheine, Herr Krümpel, am 27. August 2014 eine haushaltswirtschaftliche Sperre mit sofortiger Wirkung angeordnet hat.

 

Grund für die Anordnung der haushaltswirtschaftlichen Sperre sind aktuelle Berechnungen, die den Schluss zulassen, dass sich der eingeplante Fehlbetrag im städtischen Haushalt von bislang 9,24 Mio. € um weitere 3,92 Mio. € erhöhen wird.

 

Ursächlich hierfür sind u. a. die vereinbarten Anpassungen bei den Beamtinnen und Beamten sowie angenommene Ausfälle bei den Gewerbesteuererträgen.

 

Konkret bedeutet dieses im Wesentlichen, dass es für alle Fachbereiche eine Sparvorgabe von 5 % bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Transferaufwendungen sowie bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen gibt.

 

Insbesondere Ausgaben oder Maßnahmen, für die es keine Verpflichtung gibt, bzw. die noch nicht begonnen wurden, unterliegen damit dieser haushaltswirtschaftlichen Sperre. Weiter ist zu beachten, dass diese Sperre nur durch den Rat der Stadt aufgehoben werden kann.

 

Bei der Umsetzung dieser Vorgabe ist zu beachten, dass gesetzliche oder vertragliche Regelungen nicht verletzt werden dürfen sowie die Erhaltung des Strukturvermögens nicht gefährdet werden darf.