Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

A 00:07:51

 

Gem. § 58 Abs. 2 - 4 GO in Verbindung mit 67 Abs. 3 GO werden die anwesenden sachkundigen Bürger/innen sowie deren Stellvertreter/innen durch den Ausschussvorsitzenden Udo Bonk eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Hierüber wurde eine gesonderte Niederschrift angefertigt, die vom Verpflichteten sowie dem Ausschussvorsitzenden unterschrieben wurde.