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Frau Dr. Kordfelder informiert über die folgenden Eingaben an den Rat der Stadt sowie über die Anträge der Stadtteilbeiräte:

 

Eingabe eines Bürgers von der Dörenther Straße an den Rat der Stadt Rheine vom 20.05.2014

 

Seitens des Bürgers werden die Fragen gestellt, ob für den westlichen Streckenteil der Tecklenburger Nordbahn Recke-Rheine ein Stilllegungsverfahren geplant ist, wann mit diesem gerechnet werden kann und, soweit kein Stilllegungsverfahren angestrebt wird, welche Zukunftsstrategie der Kreis Steinfurt verfolgt. Weiterhin wird erfragt, ob eine Herabsetzung der Streckenklasse vorgesehen und eine Erhöhung der Trassengebühren zu erwarten ist.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Fragen sind durch die Stadt Rheine nicht seriös zu beantworten, weil die Zuständigkeit beim Kreis Steinfurt oder bei der RVM liegt. Insofern wurde dem Bürger mitgeteilt, dass seine Eingabe zuständigkeitshalber an den Kreis Steinfurt, Herrn Niederau als Vorsitzenden des Eisenbahnbeirates, weiter geleitet wurde.

 

Verfahrensvorschlag

Der HFA nimmt den v. g. Hinweis der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Antrag des Stadtteilbeirates Altenrheine vom 23.05.2014

 

Der Stadtteilbeirat Altenrheine beantragt die Prüfung der Verkehrssituation an der Reidstraße und ggfs. den Erlass eines einseitigen Parkverbotes. An der Reidstraße wird auf beiden Fahrbahnseiten geparkt, was das durchgängige Befahren der Straße mit dem PKW erschwert. Krankenwagen und Feuerwehrfahrzeuge können im Notfall nicht oder nur schwer die Straße passieren und auf der Straße spielende oder radfahrende Kinder können leicht übersehen werden.

Außerdem wird die Konzentration der Autofahrer so sehr auf die Vermeidung von Kollisionen gelenkt, dass das Verkehrsschild zur Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Km/h von der Bergstraße kommend nur schwer zu erkennen ist.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Der Arbeitskreis Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 30.07.2014 mit der Eingabe beschäftigt und hat dabei vor Ort festgestellt, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrsfluss auf der Reidstraße durch das versetzte Parken der Autos nicht negativ beeinträchtigt wird. Im Gegenteil würde eine einseitige Halteverbotsregelung zu einer Erhöhung des Geschwindigkeitsniveaus führen.

Im Herbst soll eine mobile Geschwindigkeitsüberwachung durchgeführt werden.

Des Weiteren wurde festgestellt, dass die T-30-Beschilderung gut erkennbar ist.

 

Verfahrensvorschlag

Verweisung des Antrages an die Verwaltung mit der Bitte, den Stadtteilbeirat Altenrheine über die Entscheidung des AK-Verkehr zu informieren.

 

 

Antrag des Stadtteilbeirates Schotthock vom 23.06.2014

 

Der Stadtteilbeirat Schotthock stellt den Antrag, die Sekundarschule Rheine/Stadt in „Hans-Niermann-Schule“ umzubenennen. Begründet wird dieser Antrag damit, dass Hans Niermann, der Gegner des Nazi-Regimes war und sein Leben der katholischen Jugendarbeit verschrieben hat, seinerzeit im Schotthock gewohnt hat und dort auch zur Schule gegangen ist.

 

Verfahrensvorschlag:

Verweisung des Antrages an den Schulausschuss.

 

 

Antrag des Stadtteilbeirates Schotthock vom 25.06.2014

 

Der Stadtteilbeirat Schotthock weist auf das Gefahrenpotenzial im Kreuzungsbereich Staufenstr./Römerstr./Lingener Damm hin und bittet die Verwaltung, die von den Bürgern in der letzten Sitzung vorgetragenen Vorschläge zur Entschärfung der Situation (Kreisel, Ampelanlage, Zebrastreifen, 30er Zone, Überquerungshilfen) auf ihre Machbarkeit hin untersuchen zu lassen.

 

Verfahrensvorschlag:

Verweisung des Antrages zur Vorberatung an den Bauausschuss.

 

 

Antrag des Stadtteilbeirates Schotthock vom 30.06.2014

 

Der Stadtteilbeirat Schotthock beantragt die Installation von Überquerungshilfen im Bereich Lingener Damm/Dorfstraße und Venhauser Damm/Einfahrt Heimathaus Hovesaat.

 

Verfahrensvorschlag:

Verweisung des Antrages an den Bauausschuss.

 

 

Eingabe von 2 Anliegern der Bültstiege an den Rat der Stadt Rheine vom 03.07.2014

 

Zwei Anlieger der Bültstiege fordern ein Veräußerungsverbot für die Grünfläche an der Stadthalle, damit diese langfristig erhalten bleibt.

Als Gründe werden genannt, dass die Stadt Rheine nicht den Ruf als Klimastadt anstreben könne, während sie gleichzeitig eine kleine aber mit ca. 30 Bäumen bestückte innerstädtische Grünfläche vernichte. Außerdem sollten aufgrund der großen Versiegelung von Flächen in Rheine für die Schaffung von Neubaugebieten weitere Grünflächenvernichtungen ausgeschlossen werden. Eine Bebauung dieser Fläche würde auch eine verschärfende Verkehrssituation auf dem Humboldtplatz nach sich ziehen.

Die beiden Anlieger der Bültstiege geben zu bedenken, dass die Bürgerinitiative bisher knapp 9.000 Unterschriften für den Erhalt der Grünanlage gesammelt hat und man diese nicht ignorieren dürfe.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Für die planungsrechtliche Absicherung der angesprochenen Bebauung im Bereich Stadthalle/Bernburgplatz/Bültstiege ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Sofern der Stadtentwicklungsausschuss als zuständiger Fachausschuss ein entsprechendes Änderungsverfahren durch einen Änderungsbeschluss starten sollte, wird die Eingabe als Anregung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung angesehen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss würde sich dann im Rahmen der Beratungen zum weiteren Änderungsverfahren/Offenlage der Planänderung mit den vorgetragenen Argumenten befassen. Über das Ergebnis dieser Beratung würden die Anlieger dann schriftlich informiert.

 

Verfahrensvorschlag:

Verweisung der Eingabe an die Verwaltung bzw. ggfs. an den Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“.

 

 

Antrag des Stadtteilbeirates Schotthock vom 14.07.2014

 

Der Stadtteilbeirat Schotthock bemüht sich seit 2008, eine Gefahrenquelle im Bereich Dahlienweg und Bonifatiusstraße – Beeinträchtigung der Sichtbeziehung zwischen Radfahrern und Fußgängern durch eine hohe Hecke – zu beseitigen. Sowohl die TBR, die Bauordnung als auch der Arbeitskreis Verkehr sehen keine rechtliche Möglichkeit, den Anwohner zum Einkürzen der Hecke zu zwingen.

 

Es wird um Prüfung gebeten, ob über einen Bebauungsplan die rechtlichen Voraussetzungen zum Einkürzen der Hecke geschaffen werden können.

 

Verfahrensvorschlag: 

Verweisung des Antrages an die Verwaltung zwecks Prüfung und anschließender Mitteilung an den Stadtteilbeirat Schotthock.

 

 

Antrag des Stadtteilbeirates Mesum vom 06.08.2014

 

Der Stadtteilbeirat Mesum beantragt nach gemeinsamer Sitzung mit dem „Verband Mesumer Vereine“ (VMV) die Änderung des Namens der Johannesschule Mesum.

Der 2013/2014 entstandene Schulverbund Mesum/ Elte soll demnach den Namen

Johannesschule Mesum mit Teilstandort (Ludgerusschule) Elte - Kath. Grundschule

tragen. Sofern dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, wird folgende Alternative vorgeschlagen: Johannesschule Mesum-Elte - Kath. Grundschule

 

Verfahrensvorschlag:

Verweisung des Antrages an den Schulausschuss

 

 

Eingabe des Schaustellerverbandes Münsterland e. V., Münster vom 14.08.2014 an den Rat der Stadt Rheine

 

Der Schaustellerverband Münsterland e. V. zeigt an, dass beim Wein- und Braufest vom 15.08. – 17.08.2014 Absprachen bzgl. der Zulassung der Fahrgeschäfte missachtet wurden. Statt lediglich 3 nostalgische Fahrgeschäfte zuzulassen, fand dieses Jahr auch eine Beschickung durch einen Musikexpress statt. Der Schaustellerverband sieht hierin die Gefahr einer Verwässerung der traditionellen Kirmesstrukturen sowie den Versuch eine zweite Kirmes in Rheine zu etablieren. Letzteres wirke sich unter Umständen existenzgefährdend auf die Beschicker aus.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Bei einem persönlichen Gespräch mit dem Eventmanager konnte geklärt werden, dass auch beim diesjährigen Wein- und Braufest nur 3 Fahrgeschäfte aufgestellt wurden. Die historische Raupe hätte aber aufgrund organisatorischer Gründe des Betreibers durch den Musikexpress ersetzt werden müssen.

 

Verfahrensvorschlag:

Verweisung der Eingabe an die Verwaltung, mit der Bitte, dem Schaustellerverband entsprechend zu antworten.

 

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses nehmen die Ausführungen der Bürgermeisterin zur Kenntnis und widersprechen den Verfahrensvorschlägen nicht.