Sitzung: 27.08.2014 Schulausschuss
Herr Dr. Winter gibt folgende Informationen:
Übergangszahlen der
Schüler/innen der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen der Stadt Rheine
zu den Berufskollegs Rheine des Kreises Steinfurt
In der letzten Schulausschusssitzung bat Herr Mollen unter dem
Tagesordnungspunkt 6 „Anmeldeergebnisse“ (Vorlage Nr. 157/14) die Verwaltung,
die Übergangszahlen der Schüler/innen der allgemeinbildenden weiterführenden
Schulen der Stadt Rheine zu den Berufskollegs Rheine des Kreises Steinfurt zu
ermitteln und den Schulausschuss hierüber zu informieren.
Folgende Übergangszahlen zum Schuljahr 2014/15 liegen der Schulverwaltung
vor:
|
Berufskolleg
bzw. Kaufm. Schulen (gesamt) |
Berufskolleg Rheine |
Kaufm. Schulen Rheine |
Elisabethschule |
34 |
27 |
7 |
Overbergschule |
30 |
|
|
Don-Bosco-Schule |
15 |
7 |
8 |
Elsa-Brändström-Realschule |
77 |
|
|
Fürstenberg-Realschule |
44 |
31 |
13 |
Gymnasium Dionysianum |
19 |
10 |
9 |
Kopernikus-Gymnasium |
4 |
4 |
|
Emsland-Gymnasium |
7 |
|
|
Euregio-Gesamtschule |
56 |
27 |
29 |
Auflösung der
Elisabethschule zum 31.07.2014 und Umzug der Abendrealschule Rheine zum
01.08.2014;
Bestimmung
als „Nachfolgeschule“
Nachdem zum
Ende des Schuljahres 2013/14 der letzte Jahrgang der Elisabeth-Hauptschule
entlassen wurde, ist die Elisabethschule in Rheine ausgelaufen und wurde
nunmehr zum 31.07.2014 aufgelöst.
Das damit
vollständig freigewordene Hauptgebäude der Elisabethschule an der Mittelstr. 45
in Rheine erfährt jedoch unmittelbar anschließend eine Folgenutzung durch die
bis dato im JoWi-Zentrum Rheine untergebrachte Abendrealschule. Auf die jeweils
einstimmige Beschlussfassung in der Sitzung des Schulausschusses am 25.03.2014
als auch des Rates der Stadt Rheine am 08.04.2014 wird verwiesen. Die
Herrichtung des Gebäudes als auch der Umzug erfolgte bis bzw. während der Sommerferien,
so dass die Abendrealschule Rheine rechtzeitig mit Beginn des Schuljahres
2014/15 ihren Schulbetrieb aufnehmen konnte.
Gleichzeitig
wird die Abendrealschule die Aufgaben als Nachfolgeschule hinsichtlich der
Aufbewahrung und Verwaltung der Schuldokumente u.ä. übernehmen.
Die offizielle
Schlüsselübergabe von der Elisabethschule an die Abendrealschule Rheine
erfolgte durch den Schulträger am 11.08.2014. Herr Dr. Winter verweist auf die
entsprechende Berichterstattung in der Lokalpresse.
Aktuelle Anträge auf
bauliche Renovierungs-, Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen von den Schulen
der Stadt Rheine
Kardinal-von-Galen-Schule
(KvG-Schule)
Die Schulkonferenz der
KvG-Schule hat in ihrer Sitzung vom 05.06.2014 beschlossen, die Umsetzung von
baulichen Änderungsmaßnahmen im Rahmen des seitens der Schulpflegschaft
erarbeiteten Betreuungskonzeptes an der KvG-Schule zu beantragen. Dieser Antrag
ist mit Schreiben vom 16.06.2014 dem Schulträger zugeleitet worden. Die dabei
dargelegten begründenden Erläuterungen sind insbesondere im Hinblick auf die
aktuellen Schülerzahlen, Schülerzahlprognosen und den bekannten örtlichen
Gegebenheiten schlüssig und nachvollziehbar, so dass die Verwaltung dem von der
Schule angekündigtem Vorschlag zu dem speziellen Betreuungskonzept zunächst
offen gegenüber steht. Dieses Konzept und die damit verbundenen
baulich-räumlichen Veränderungsmaßnahmen wird Vertretern der Verwaltung am
morgigen Donnerstag durch die Vertreter der KvG-Schule vorgestellt werden. In
Abhängigkeit davon ist ggf. Weiteres zu veranlassen. Die zuständigen
Kolleg/innen der Gebäudewirtschaft sind ebenfalls bereits entsprechend
eingebunden.
Ludgerusschule Schotthock
Mit Schreiben vom 08.07.2014 beantragte die Ludgerusschule Schotthock
die Errichtung von mindestens zwei zusätzlichen Klassenräumen am Standort der
Ludgerusschule Schotthock.
Nachdem für das Schuljahr 2014/15 am Nebenstandort (Antoniusschule) aufgrund
der geringen Anmeldezahl keine Eingangsklasse mehr gebildet wurde, werden die
Räumlichkeiten der Ludgerusschule nunmehr wie folgt genutzt:
fünf Klassenräume für die Klassen 1a, 1b, 2b, 3b, 4b; drei Klassenräume
für die Betreuung der 90 Kinder im Offenen Ganztag; ein Musikraum; ein Werkraum.
Hinzu kommen noch sonstige Räume, wie z.B. der Betreuungs-/Spei- se/Aufenthaltsbereich,
die Schülerbücherei, ein Lernstudio und eine Computerklasse im Dachgeschoss.
All diese zuletzt genannten Räume sind aufgrund ihrer Lage, Größe und ihres Zuschnitts nicht als
„normaler“ Unterrichts-/Klassenraum oder auch OGS-Räumlichkeit zu nutzen.
Da das Gebäude der Antoniusschule bekannterweise aufwendig sanierungs-
und renovierungsbedürftig ist und die Anmeldezahlen für diesen Nebenstandort
rückläufig sind, ist auch zukünftig zu erwarten, dass dort keine Eingangsklassen
mehr gebildet werden.
Davon ausgehend werden zukünftig dem Grunde nach drei Klassenräume zusätzlich
benötigt. Eine Doppelnutzung durch Klassen und Offenen Ganztag ist insbesondere
aus pädagogischen Erwägungen nicht sinnvoll. Zum einen sind die Ansprüche an
den Raum recht unterschiedlich (Arbeitsplätze für den Schulbetrieb <->
Spiel,- Bastel- und Ruhezonen für den Offenen Ganztag), zum anderen würde durch
ständiges Umräumen viel wertvolle Zeit bei den „besonderen“ Kindern der Ludgerusschule
Schotthock verloren gehen.
Bei einer bereits am 18.06.2014 stattgefundenen Begehung der Ludgerusschule
Schotthock durch Vertreter der Schulverwaltung als auch der Gebäudewirtschaft
konnte sich ein Bild über die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse gemacht
werden, welches das Antragsbegehren grundsätzlich bekräftigt.
Jedoch besteht die Möglichkeit, einen Mehrzweckraum einzurichten, in
dem Musik und Werken kombiniert unterrichtet werden kann. Dieses würde ebenfalls
von der Schulleitung mitgetragen.
Demnach werden dauerhaft mindestens zwei zusätzliche Klassenräume benötigt.
Diese könnten durch Einbeziehung, Nutzung und Ausbau der „alten“
Hausmeisterwohnung im 1. Obergeschoss akquiriert werden. Darüber hinaus wäre
auch noch eine Ausweitung auf derzeit altes brachliegendes Raumpotenzial im 2.
Obergeschoss (weitere Wohnung) möglich.
Die hiesige Gebäudewirtschaft wurde beauftragt, zunächst entsprechend
mögliche Umbau- und Kostenplanungen vorzunehmen.
Das oben beschriebene Szenario (zusätzlicher Raumbedarf) würde sich spätestens
mit Beginn des Schuljahres 2016/17 einstellen.
Herr Mollen regt an, dass der Gedanke, Grundschulverbünde zu bilden,
bei der Planung der Umbaumaßnahmen einfließen solle. Weiterhin sei das
Gesamtschulentwicklungskonzept für den Schotthock im Grundschulbereich zu prüfen.
Edith-Stein-Schule
Antrag auf Erstellung eines beleuchteten
Zebrastreifens am Staelskottenweg/Ecke Anne-Frank-Straße
Die
Schulkonferenz der Edith-Stein-Schule hat in ihrer Sitzung am 27.05.2014 den
Antrag auf Erstellung eines beleuchteten Zebrastreifens am Staelskottenweg/Ecke
Anne-Frank-Straße zum Beginn des Schuljahres 2014/15 beschlossen. Die Begründung
liegt in der unbedingt erforderlichen zusätzlichen Sicherung des Schulweges bei
der Überquerung des Staelskottenweges/Ecke Anne-Frank-Straße, damit im Weiteren
über den Fuß-/Radweg die Ampelanlage der Hauenhorster Straße genutzt werden
kann. Dieser Antrag wurde unverzüglich an die zuständigkeitshalber an die
Kollegen der TBRheine weitergeleitet.
Johannesschule Mesum/Elte
Antrag auf Übernahme von Kosten für
Schülertransporte für den Grundschulverbund Mesum/Elte
Die
Schulkonferenz der Johannesschule Mesum/Elte hat in ihrer Sitzung am 07.05.2014
den Antrag auf Übernahme von Kosten für mindestens drei Busfahrten von allen
Schüler/innen eines der beiden Schulstandorte der Johannesschule Mesum zum
jeweils anderen Standort unabhängig vom Zweck dieser Fahrt gestellt.
Dem Antrag
kann nicht entsprochen werden.
Die Erstattung von Schülerfahrkosten wird
geregelt durch die Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO).
§ 7 SchfkVO beschreibt den Schulweg. Gemäß 7
Abs. 3 SchfkVO ist Schulweg jedoch nicht der Weg, der in Zusammenhang mit
Schulwanderungen und Schulfahrten steht. Aus den Verwaltungsvorschriften (VV zu
§ 7 SchfkVO) ergibt sich, dass Fahrten anlässlich besonderer
Schulveranstaltungen (Schulwanderungen, Besichtigungen, Studienfahrten,
Schullandheimaufenthalte, Schulfeste, Theaterbesuche) nicht erstattungsfähig sind (vgl. Zi. 7.3 zu Abs. 3).
Nach § 8 Abs. 1 SchfkVO ist Unterrichtsort im
Sinne des § 7 der Ort außerhalb des Schulgrundstücks, an dem regelmäßig lehrplanmäßiger
Unterricht durchgeführt wird. Unterrichtsort ist auch der Ort, an dem
Schulsonderturnen, Verkehrserziehung, Silentien, muttersprachlicher Unterricht,
Betriebserkundungen sowie Schulgottesdienste stattfinden (§ 8 Abs. 2 SchfkVO).
Danach kommt eine Kostenerstattung lediglich
für den Schulweg (§ 7 SchfkVO) zur nächstgelegenen Schule oder dem
Unterrichtsort (§ 8 SchfkVO), an dem regelmäßig lehrplanmäßiger Unterricht
durchgeführt wird, in Betracht.
Aus diesen verpflichtend anzuwendenden
Rechtsvorschriften ergibt sich keinerlei Möglichkeit einer solchen beantragten zweckunabhängigen Fahrkostenübernahme
durch den Schulträger. Die Erbringung als freiwillige Leistung in diesem
Bereich ist allein aufgrund der bekannt angespannten haushaltsrechtlichen Lage der
Stadt Rheine ausgeschlossen bzw. bedarf einer ausdrücklichen politischen
Beschlussfassung.
Jedoch wird der Johannesschule Mesum/Elte
über die schulbudgetierten Mittel ein Zusatz-/Sonderbetrag in Höhe von 1000,00
€ jährlich für den Teilstandort (Schulbetriebsausgaben für 2. Gebäude)
zuerkannt, der u.a. auch für solche gemeinsamen Schulveranstaltungen genutzt werden
kann und soll.
Die Johannesschule Mesum/Elte wurde bereits
mit Schreiben vom 16.06.2014 entsprechend unterrichtet.
Anträge auf Namensgebung/-änderung von
Schulen der Stadt Rheine
Sekundarschule Rheine Stadt
Mit Antrag vom 21.12.2013 haben die CDU-Stadtteilunion und die Junge
Union vorgeschlagen, die Sekundarschule Rheine Stadt in Nelson-Mandela-Schule
umzubenennen. Eine entsprechende Information erging bereits in der gemeinsamen
Sitzung des Bau- und Schulausschusses am 23.01.2014.
Der Stadtteilbeirat Schotthock hingegen hat in seiner Sitzung am
22.05.2014 beschlossen, die Namensänderung der Sekundarschule Rheine Stadt in
Hans-Niermann-Schule zu beantragen. Ein entsprechender Antrag wurde am
23.06.2014 gestellt.
Im Zuge der Namensfindung und –gebung durch den Schulträger sind
derzeit bereits ebenfalls die maßgeblichen Schulgremien der Sekundarschule
Rheine Stadt mit einbezogen.
Johannesschule Mesum/Elte
Die Schulkonferenz der Johannesschule Mesum hat in ihrer Sitzung am
07.05.2014 beschlossen, dem Schulträger die Umbenennung der Schule in
Schwanenburgschule – Kath. Grundschule der Stadt Rheine – vorzuschlagen. Der
entsprechende Antrag wurde am 08.05.2014 gestellt und ist der Einladung zu
dieser Sitzung als Anlage beigefügt.
In der gemeinsamen Sitzung des Verbandes Mesumer Vereine (VMV) und des
Stadtteilbeirates Mesum am 03.08.2014 hingegen wurde sich einhellig gegen die
Umbenennung in Schwanenburgschule ausgesprochen und einstimmig die ebenfalls
der Einladung zu dieser Sitzung als Anlage beigefügte Resolution verabschiedet.
Danach soll der Grundschulverbund Mesum/Elte den Namen entweder erstens Johannesschule
Mesum mit Teilstandort (Ludgerusschule) Elte oder zweitens Johannesschule
Mesum-Elte haben. Diese Resolution wurde jeweils mit Schriftsatz vom 06.08.2014
sowohl vom Stadtteilbeirat Mesum als auch vom Verband Mesumer Vereine (VMV) an
die Bürgermeisterin der Stadt Rheine zugestellt.
Mit Schreiben vom 07.08.2014 hat sich ebenfalls der Pfarreirat der
katholischen Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer mit dem Antrag auf
Beibehaltung des Namens Johannesschule an die Stadt Rheine gewandt.
Klarzustellen ist, dass rein schulrechtlich keinerlei Notwendigkeit zur
Namensänderung besteht. Die Ludgerusschule Elte musste aufgrund
schulrechtlicher Bestimmungen aufgelöst werden, ist de facto als eigenständige
Schule nicht mehr existent und fungiert lediglich nun als Teilstandort der
Johannesschule Mesum.
Verfahren
Der Schulträger ist berechtigt, den Namen einer Schule jederzeit zu
ändern.
Für die Namensgebung einer öffentlichen Schule ist der kommunale
Schulträger allein zuständig; sie gehört zum kommunalen Selbstverwaltungsrecht.
Eine Beteiligung (Genehmigung) der Aufsichtsbehörden an der Namensgebung ist
schulrechtlich nicht vorgesehen.
Die Voraussetzungen für die Änderung ergeben sich aus § 6 SchulG NRW.
Erforderlich ist ein rechtmäßiger Ratsbeschluss unter Angabe des
Änderungstermins. Eine Beteiligung bzw. Mitwirkung der Schule (Schulkonferenz)
sollte erfolgen.
Der neue Name muss den Anforderungen des § 6 Abs. 6 SchulG NRW genügen.
Hiernach muss der Name den Schulträger, die Schulform und die
Schulstufe beinhalten. Bei Grund- und Hauptschulen ist zusätzlich die Schulart
anzugeben.
Auch ist darauf zu achten, dass der Name sich von anderen Schulen am
gleichen Ort unterscheidet.
Herr Dr. Winter macht für die Verwaltung deutlich, dass diese aktiv
keinen Vorschlag zur Umbenennung der Schule machen werde, da es sich nicht um
die Fusion zweier Schulen handele, sondern um die schulrechtlich notwendige
Auflösung einer Schule, die nun als Nebenstandort einer anderen Schule
fungiere. Frau Reinke sagt für die CDU-Fraktion, dass sie es für gut halten
würde, wenn der Name „Ludgerusschule“ nicht komplett entfallen würde. Frau
Overesch kündigt an, einen Antrag an die Verwaltung richten zu wollen, um die
schulrechtlichen Möglichkeiten der Beibehaltung des Namens „Ludgerusschule“
prüfen zu lassen. Herr Ortel und Herr Mollen warnen unterdessen vor einer
breiter angelegten Debatte zu diesem Thema.
Ludgerusschule Schotthock
Begrenzung der Eingangsklassengröße
Nachdem die Schulkonferenz der Ludgerusschule Schotthock bereits mit
Schreiben vom 11.11.2013 die Begrenzung der Eingangsklassengröße auf 25
Schüler/innen lediglich unter Hinweis auf das Eckpunktepapier des
Grundschulkonzeptes NRW entsprechend dem schulpolitischen Konsens aus dem Jahre
2011 beantragt hat (der SchulA wurde in seiner Sitzung am 27.11.2013
entsprechend informiert), beantragt die Ludgerusschule Schotthock mit Schreiben
vom 08.07.2014 erneut die Größenbegrenzung der Eingangsklassen auf 25
Schüler/innen. Begründet wird dieses nun ausführlich mit der direkten
Zuwendungsbedürftigkeit der meisten Kinder durch den Lehrer/die Lehrerin und
zwar bedingt durch
- zum überwiegenden Teil fehlende Vorläuferfertigkeiten der
einzuschulenden Kinder, das heißt es fehlen erforderliche Kompetenzen für die
Einschulung bzw. Schulfähigkeit (wie z.B. Sprache, Motorik, auditive und
visuelle Fähigkeiten)
- 84 % Kinder mit Migrationshintergrund (mit tlw. sehr eingeschränkten Deutschkenntnissen)
- fehlende Lernmotivation der Kinder
- das Erfordernis erhöhter Elternarbeit.
Zwar wurde im Konzept bzw. Eckpunktepapier zum schulpolitischen Konsens
die Möglichkeit des Schulträgers beschrieben, unter Einhaltung der Kommunalen
Klassenrichtzahl die Aufnahmekapazität und damit die Klassengröße u. a. von
(einzelnen) Schulen mit besonderen Lernbedingungen (z. B. Schwerpunktschule im
Bereich der Integration / Inklusion, Schulen in sozialen Brennpunkten) zu
begrenzen. Dieses ist auch ins Schulgesetz NRW, jedoch nicht weiter ausführend
in den entsprechenden Verordnungen und Verwaltungsvorschriften aufgenommen
worden.
Insoweit ergibt sich die maßgebliche Rechtsgrundlage alleine aus § 46
Abs. 3 Satz 3 SchulG, wonach der Schulträger die Zahl der in den
Eingangsklassen aufzunehmenden Schüler/innen einer oder mehrerer Grundschulen
begrenzen kann, wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb der
Gemeinde erforderlich ist oder besondere Lernbedingungen oder bauliche
Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen. Dabei handelt es sich um eine reine
Ausnahmevorschrift, deren Anwendung für eine einzelne Schule, insbesondere im
Hinblick auf „besondere Lernbedingungen“ einzelfallspezifische stichhaltige, vorwiegend schulfachliche und
–pädagogische Gründe erfordert.
Obwohl diese Möglichkeit aufgrund der aktuellen Anzahl der Erstklässler
(44 Schüler/innen) an der Ludgerusschule Schotthock für das Schuljahr 2014/15
keine Rolle spielen dürfte, ist jedoch perspektivisch seitens des Schulträgers
über diesen Antrag zu entscheiden. Empfohlen wird jedoch eine Vorab-Beratung im
Arbeitskreis Schulstruktur.
Bildungspartnerschaft Stadtbibliothek und
Sekundarschule Rheine Stadt
Am 04.08.2014 wurde die fünfte Bildungspartnerschaft zwischen
einer Rheiner Schule und der Stadtbibliothek besiegelt.
Die Sekundarschule Rheine Stadt ist nun neben den Grundschulen Ludgerusschule
Schotthock, Paul-Gerhardt-Schule, Gertrudenschule und Südeschschule Bildungspartner
der Stadtbibliothek.
In einer Vereinbarung wurde festgelegt, welche Kooperationsformen
gelebt werden sollen: Klassenführungen, Sommerleseclub, Medienboxen für
Schulprojekte, Informationsaustausch -
das sind die Grundbausteine der Zusammenarbeit.
Die Initiative Bildungspartnerschaft NRW hat sich die Förderung der
Bildungschancen aller Kinder und Jungendlichen in NRW, unabhängig von ihrer
sozialen Herkunft und kulturellen Prägung zum Ziel gesetzt. Auch hier verweist
Herr Dr. Winter auf die entsprechende Berichterstattung in der Lokalpresse.
Medienentwicklungsplan
Kooperationsvereinbarung Stadt Rheine und
Berufskolleg Rheine des Kreises Steinfurt bzgl. der Fortführung und Betreuung
der Grundschulen der Stadt Rheine im Rahmen des Medienentwicklungsplanes
Wie bereits in der letzten Schulausschusssitzung berichtet, wurde die
Umsetzungs- und Installationsphase an den Schulen der Sekundarstufen I und II
im Februar dieses Jahres abgeschlossen. Die durch die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes
auch weiterhin erforderliche Betreuung dieser Schulen erfolgt durch den
städtischen Systemadministrator.
Darüber hinaus und ergänzend konnte inzwischen eine Kooperationsvereinbarung
für die Betreuung der Grundschulen der Stadt Rheine zwischen dem Berufskolleg
des Kreises Steinfurt, dem Förderverein des Berufskolleg Rheine e.V. und der
Stadt Rheine unterzeichnet werden. Vertragsgegenstand ist die weitere Betreuung
der
Mehrfachbeauftragung Sekundarschule Rheine
Stadt Rheine – aktueller Stand -
Am 21. November 2012 beschloss der Schulausschuss das zur Erstellung
der Sekundarschule erforderliche Raumprogramm.
Dieses Raumprogramm wurde nach verschiedenen Planungsrunden unter Berücksichtigung
schulpädagogischer und –fachlicher
Anforderungen und Bedarfe aktualisiert und in der Sitzung des Schulausschusses
am 26.06.2013 beschlossen.
Im Sommer 2013 wurde von der Fachverwaltung Hochbau der Stadt Rheine
auf Grundlage des beschlossenen Raumprogramms ein erweiterter Vorentwurf in
Form einer Standortuntersuchung mit 2 Standortvarianten in Abstimmung mit der
Schulverwaltung und der Schulleitung entwickelt.
Mit Datum vom 26.11.2013 beantragten CDU und FDP als Fraktionen im Rat
der Stadt Rheine, für die geplante Umbaumaßnahme der Sekundarschule
Rheine-Stadt ein Verfahren zu entwickeln, in dem diese Maßnahme unter Berücksichtigung
der entsprechenden inhaltlichen und räumlichen Vorgaben unter Beteiligung
interessierter Architekturbüros geplant, vorgestellt und realisiert werden kann.
Als ein mögliches Verfahren wurde eine Mehrfachbeauftragung von verschiedenen
Architekturbüros benannt.
Um in einer Mehrfachbeauftragung einheitliche Planungsanforderungen
stellen zu können und um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen, mussten alle erforderlichen
Angaben in einer Raum- und Funktionsbeschreibung präzisiert werden. Diese Raum-
und Funktionsbeschreibung wurde am 23.01.2014 im Schul- und Bauausschuss beschlossen.
Ebenfalls wurde in der o. g. gemeinsamen Sitzung am 23.01.2014 die Durchführung
der Mehrfachbeauftragung beraten und beschlossen.
Die Aufgabe dieser Mehrfachbeauftragung war es, ein Konzept zu entwickeln,
wie der Sekundarschule Rheine-Stadt zukünftig die entsprechenden Räumlichkeiten
zur Verfügung gestellt werden könnten. Dabei waren sowohl Umbauten im
bestehenden Gebäude, als auch neue Erweiterungsgebäude denkbar.
Nach öffentlicher Bekanntmachung in der örtlichen Presse wurden 6
geeignete Teilnehmer ausgewählt. Diese teilnehmenden Büros erhielten am 07.
April 2014 die Ausschreibungsunterlagen.
Am 27. Juni 2014 legten fünf Büros ihre Konzepte der Stadt Rheine vor.
Nach einer Vorprüfung der Unterlagen durch die Stadt Rheine – Hochbau
5.21- erhielten die Büros am 23. Juli 2014 die Gelegenheit persönlich ihre
Entwürfe der Jury, Vertretern des baubegleitenden Arbeitskreises, weiteren
Vertretern der Politik und Vertretern der Verwaltung vorzustellen.
Am 29. Juli 2014 tagte die Jury unter ‚Federführung von Herrn Schreinemacher
(Stadtbaurat Lingen) in nichtöffentlicher Sitzung.
-
Hauptbewertungskriterien waren die Aspekte Städtebau, Gestaltung und
Architektur, Funktionalität, Konstruktion und Technik, die Frage der Einhaltung
bestehender gesetzlicher Grundlagen, z. B. in Bezug auf den Brandschutz sowie
der Aspekt der Wirtschaftlichkeit. Jeder Entwurf wurde anhand dieser Kriterien
eingehend diskutiert und bewertet.
Im Ergebnis hat die Jury den einstimmigen Beschluss gefasst, den
Entwurf des Planungsbüros Borowski & Sasse aus Rheine/Dreierwalde zur
weiteren Bearbeitung und Diskussion zu empfehlen.
Am 20.08.2014 tagte der baubegleitende Arbeitskreis. Vom
Architekturbüro Borowski & Sasse soll geprüft werden, ob und wie der
vorgelegte Entwurf gegliedert werden könnte. Zum einen sind zeitliche Bauabschnitte
zu bilden, die sowohl einen abschnittsweisen Neubau ermöglichen, aber auch den
Betrieb der bestehenden drei Schulen gewährleisten. Zum anderen sind einzelne
Kostenbereiche zu bilden. Diese könnten sein:
-
Umbau
und Erweiterung für die Sekundarschule
-
Brandschutz
im Bestand
-
Barrierefreiheit
-
Klimaschutz
-
Maßnahmen
für die Bodelschwingh-Schule
Die nächste Sitzung des Arbeitskreises wird in ca. 4 – 6 Wochen stattfinden.
Sekundarschule am Hassenbrock
Antrag auf zusätzliche Mittelbereitstellung
für die Klassenraumausstattung an den Sekundarschulen ab dem Schuljahr 2014/15
Für das
Errichtungsschuljahr 2013/14 wurde direkt über den Schulausschuss durch den Rat
der Stadt Rheine im Ergebnis- und Finanzplan ein zusätzlicher Gesamtbetrag in
Höhe von 50.000,00 € für eine einmalige Anschubfinanzierung der beiden
Sekundarschulen eingestellt. Dieser diente u.a. auch der Einrichtung bzw.
Erweiterung der Ausstattung der Klassenräume.
Mit Schreiben vom
22.08.2014, gerichtet an den Schulausschuss der Stadt Rheine, beantragt die
Sekundarschule am Hassenbrock die zusätzliche Bereitstellung von Mitteln in
Höhe von 10.000,00 € jährlich ab dem bereits angelaufenen Schuljahr 2014/15 bis
zum voll ausgebauten Zustand der Sekundarschule am Hassenbrock, damit sukzessive
alle Klassenräume der neuen Sekundarschule am Hassenbrock auf Grundlage der
pädagogischen Konzeption der Schule des längeren gemeinsamen Lernens und
insbesondere im Hinblick auf die Binnendifferenzierung und Inklusion
(integrative Lerngruppen/GL-Unterricht) angemessen ausgestattet werden können.
Eine entsprechende
Antragstellung gleichen Inhalts seitens der Sekundarschule Rheine Stadt
erfolgte beim Schulausschussvorsitzenden, Herrn Stefan Gude, direkt vor Beginn
der Sitzung durch die Schulleiterin Frau Vermillion.
Die Anträge werden
dann sowohl in den politischen Gremien als auch in der Verwaltung weiter
thematisiert und aufgearbeitet.