Herr Dr. Winter gibt folgende Informationen:

 

Übergangszahlen der Schüler/innen der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen der Stadt Rheine zu den Berufskollegs Rheine des Kreises Steinfurt

 

In der letzten Schulausschusssitzung bat Herr Mollen unter dem Tagesordnungspunkt 6 „Anmeldeergebnisse“ (Vorlage Nr. 157/14) die Verwaltung, die Übergangszahlen der Schüler/innen der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen der Stadt Rheine zu den Berufskollegs Rheine des Kreises Steinfurt zu ermitteln und den Schulausschuss hierüber zu informieren.

 

Folgende Übergangszahlen zum Schuljahr 2014/15 liegen der Schulverwaltung vor:

 

 

Berufskolleg bzw. Kaufm. Schulen (gesamt)

Berufskolleg Rheine

Kaufm. Schulen Rheine

Elisabethschule

34

27

7

Overbergschule

30

 

 

Don-Bosco-Schule

15

7

8

Elsa-Brändström-Realschule

77

 

 

Fürstenberg-Realschule

44

31

13

Gymnasium Dionysianum

19

10

9

Kopernikus-Gymnasium

4

4

 

Emsland-Gymnasium

7

 

 

Euregio-Gesamtschule

56

27

29

 

 

Auflösung der Elisabethschule zum 31.07.2014 und Umzug der Abendrealschule Rheine zum 01.08.2014;

Bestimmung als „Nachfolgeschule“

 

Nachdem zum Ende des Schuljahres 2013/14 der letzte Jahrgang der Elisabeth-Hauptschule entlassen wurde, ist die Elisabethschule in Rheine ausgelaufen und wurde nunmehr zum 31.07.2014 aufgelöst.

 

Das damit vollständig freigewordene Hauptgebäude der Elisabethschule an der Mittelstr. 45 in Rheine erfährt jedoch unmittelbar anschließend eine Folgenutzung durch die bis dato im JoWi-Zentrum Rheine untergebrachte Abendrealschule. Auf die jeweils einstimmige Beschlussfassung in der Sitzung des Schulausschusses am 25.03.2014 als auch des Rates der Stadt Rheine am 08.04.2014 wird verwiesen. Die Herrichtung des Gebäudes als auch der Umzug erfolgte bis bzw. während der Sommerferien, so dass die Abendrealschule Rheine rechtzeitig mit Beginn des Schuljahres 2014/15 ihren Schulbetrieb aufnehmen konnte.

 

Gleichzeitig wird die Abendrealschule die Aufgaben als Nachfolgeschule hinsichtlich der Aufbewahrung und Verwaltung der Schuldokumente u.ä. übernehmen.

 

Die offizielle Schlüsselübergabe von der Elisabethschule an die Abendrealschule Rheine erfolgte durch den Schulträger am 11.08.2014. Herr Dr. Winter verweist auf die entsprechende Berichterstattung in der Lokalpresse.

 

 

Aktuelle Anträge auf bauliche Renovierungs-, Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen von den Schulen der Stadt Rheine

 

Kardinal-von-Galen-Schule (KvG-Schule)

 

Die  Schulkonferenz der KvG-Schule hat in ihrer Sitzung vom 05.06.2014 beschlossen, die Umsetzung von baulichen Änderungsmaßnahmen im Rahmen des seitens der Schulpflegschaft erarbeiteten Betreuungskonzeptes an der KvG-Schule zu beantragen. Dieser Antrag ist mit Schreiben vom 16.06.2014 dem Schulträger zugeleitet worden. Die dabei dargelegten begründenden Erläuterungen sind insbesondere im Hinblick auf die aktuellen Schülerzahlen, Schülerzahlprognosen und den bekannten örtlichen Gegebenheiten schlüssig und nachvollziehbar, so dass die Verwaltung dem von der Schule angekündigtem Vorschlag zu dem speziellen Betreuungskonzept zunächst offen gegenüber steht. Dieses Konzept und die damit verbundenen baulich-räumlichen Veränderungsmaßnahmen wird Vertretern der Verwaltung am morgigen Donnerstag durch die Vertreter der KvG-Schule vorgestellt werden. In Abhängigkeit davon ist ggf. Weiteres zu veranlassen. Die zuständigen Kolleg/innen der Gebäudewirtschaft sind ebenfalls bereits entsprechend eingebunden.

 

Ludgerusschule Schotthock

 

Mit Schreiben vom 08.07.2014 beantragte die Ludgerusschule Schotthock die Errichtung von mindestens zwei zusätzlichen Klassenräumen am Standort der Ludgerusschule Schotthock.

 

Nachdem für das Schuljahr 2014/15 am Nebenstandort (Antoniusschule) aufgrund der geringen Anmeldezahl keine Eingangsklasse mehr gebildet wurde, werden die Räumlichkeiten der Ludgerusschule nunmehr wie folgt genutzt:

 

fünf Klassenräume für die Klassen 1a, 1b, 2b, 3b, 4b; drei Klassenräume für die Betreuung der 90 Kinder im Offenen Ganztag; ein Musikraum; ein Werkraum. Hinzu kommen noch sonstige Räume, wie z.B. der Betreuungs-/Spei- se/Aufenthaltsbereich, die Schülerbücherei, ein Lernstudio und eine Computerklasse im Dachgeschoss. All diese zuletzt genannten Räume sind aufgrund ihrer Lage,  Größe und ihres Zuschnitts nicht als „normaler“ Unterrichts-/Klassenraum oder auch OGS-Räumlichkeit zu nutzen.

 

Da das Gebäude der Antoniusschule bekannterweise aufwendig sanierungs- und renovierungsbedürftig ist und die Anmeldezahlen für diesen Nebenstandort rückläufig sind, ist auch zukünftig zu erwarten, dass dort keine Eingangsklassen mehr gebildet werden.

 

Davon ausgehend werden zukünftig dem Grunde nach drei Klassenräume zusätzlich benötigt. Eine Doppelnutzung durch Klassen und Offenen Ganztag ist insbesondere aus pädagogischen Erwägungen nicht sinnvoll. Zum einen sind die Ansprüche an den Raum recht unterschiedlich (Arbeitsplätze für den Schulbetrieb <-> Spiel,- Bastel- und Ruhezonen für den Offenen Ganztag), zum anderen würde durch ständiges Umräumen viel wertvolle Zeit bei den „besonderen“ Kindern der Ludgerusschule Schotthock verloren gehen.

 

Bei einer bereits am 18.06.2014 stattgefundenen Begehung der Ludgerusschule Schotthock durch Vertreter der Schulverwaltung als auch der Gebäudewirtschaft konnte sich ein Bild über die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse gemacht werden, welches das Antragsbegehren grundsätzlich bekräftigt.

 

Jedoch besteht die Möglichkeit, einen Mehrzweckraum einzurichten, in dem Musik und Werken kombiniert unterrichtet werden kann. Dieses würde ebenfalls von der Schulleitung mitgetragen.

 

Demnach werden dauerhaft mindestens zwei zusätzliche Klassenräume benötigt.

 

Diese könnten durch Einbeziehung, Nutzung und Ausbau der „alten“ Hausmeisterwohnung im 1. Obergeschoss akquiriert werden. Darüber hinaus wäre auch noch eine Ausweitung auf derzeit altes brachliegendes Raumpotenzial im 2. Obergeschoss (weitere Wohnung) möglich.

 

Die hiesige Gebäudewirtschaft wurde beauftragt, zunächst entsprechend mögliche Umbau- und Kostenplanungen vorzunehmen.

 

Das oben beschriebene Szenario (zusätzlicher Raumbedarf) würde sich spätestens mit Beginn des Schuljahres 2016/17 einstellen.

 

Herr Mollen regt an, dass der Gedanke, Grundschulverbünde zu bilden, bei der Planung der Umbaumaßnahmen einfließen solle. Weiterhin sei das Gesamtschulentwicklungskonzept für den Schotthock im Grundschulbereich zu prüfen.

 

Edith-Stein-Schule

 

Antrag auf Erstellung eines beleuchteten Zebrastreifens am Staelskottenweg/Ecke Anne-Frank-Straße

 

Die Schulkonferenz der Edith-Stein-Schule hat in ihrer Sitzung am 27.05.2014 den Antrag auf Erstellung eines beleuchteten Zebrastreifens am Staelskottenweg/Ecke Anne-Frank-Straße zum Beginn des Schuljahres 2014/15 beschlossen. Die Begründung liegt in der unbedingt erforderlichen zusätzlichen Sicherung des Schulweges bei der Überquerung des Staelskottenweges/Ecke Anne-Frank-Straße, damit im Weiteren über den Fuß-/Radweg die Ampelanlage der Hauenhorster Straße genutzt werden kann. Dieser Antrag wurde unverzüglich an die zuständigkeitshalber an die Kollegen der TBRheine weitergeleitet.

 

                  

Johannesschule Mesum/Elte

 

Antrag auf Übernahme von Kosten für Schülertransporte für den Grundschulverbund Mesum/Elte

 

Die Schulkonferenz der Johannesschule Mesum/Elte hat in ihrer Sitzung am 07.05.2014 den Antrag auf Übernahme von Kosten für mindestens drei Busfahrten von allen Schüler/innen eines der beiden Schulstandorte der Johannesschule Mesum zum jeweils anderen Standort unabhängig vom Zweck dieser Fahrt gestellt.

 

Dem Antrag kann nicht entsprochen werden.

 

Die Erstattung von Schülerfahrkosten wird geregelt durch die Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO).

 

§ 7 SchfkVO beschreibt den Schulweg. Gemäß 7 Abs. 3 SchfkVO ist Schulweg jedoch nicht der Weg, der in Zusammenhang mit Schulwanderungen und Schulfahrten steht. Aus den Verwaltungsvorschriften (VV zu § 7 SchfkVO) ergibt sich, dass Fahrten anlässlich besonderer Schulveranstaltungen (Schulwanderungen, Besichtigungen, Studienfahrten, Schullandheimaufenthalte, Schulfeste, Theaterbesuche) nicht erstattungsfähig sind (vgl. Zi. 7.3 zu Abs. 3). 

 

Nach § 8 Abs. 1 SchfkVO ist Unterrichtsort im Sinne des § 7 der Ort außerhalb des Schulgrundstücks, an dem regelmäßig lehrplanmäßiger Unterricht durchgeführt wird. Unterrichtsort ist auch der Ort, an dem Schulsonderturnen, Verkehrserziehung, Silentien, muttersprachlicher Unterricht, Betriebserkundungen sowie Schulgottesdienste stattfinden (§ 8 Abs. 2 SchfkVO).

 

Danach kommt eine Kostenerstattung lediglich für den Schulweg (§ 7 SchfkVO) zur nächstgelegenen Schule oder dem Unterrichtsort (§ 8 SchfkVO), an dem regelmäßig lehrplanmäßiger Unterricht durchgeführt wird, in Betracht.

 

Aus diesen verpflichtend anzuwendenden Rechtsvorschriften ergibt sich keinerlei Möglichkeit einer solchen beantragten zweckunabhängigen Fahrkostenübernahme durch den Schulträger. Die Erbringung als freiwillige Leistung in diesem Bereich ist allein aufgrund der bekannt angespannten haushaltsrechtlichen Lage der Stadt Rheine ausgeschlossen bzw. bedarf einer ausdrücklichen politischen Beschlussfassung.

 

Jedoch wird der Johannesschule Mesum/Elte über die schulbudgetierten Mittel ein Zusatz-/Sonderbetrag in Höhe von 1000,00 € jährlich für den Teilstandort (Schulbetriebsausgaben für 2. Gebäude) zuerkannt, der u.a. auch für solche gemeinsamen Schulveranstaltungen genutzt werden kann und soll.

 

Die Johannesschule Mesum/Elte wurde bereits mit Schreiben vom 16.06.2014 entsprechend unterrichtet.

 

Anträge auf Namensgebung/-änderung von Schulen der Stadt Rheine

 

Sekundarschule Rheine Stadt

 

Mit Antrag vom 21.12.2013 haben die CDU-Stadtteilunion und die Junge Union vorgeschlagen, die Sekundarschule Rheine Stadt in Nelson-Mandela-Schule umzubenennen. Eine entsprechende Information erging bereits in der gemeinsamen Sitzung des Bau- und Schulausschusses am 23.01.2014.

 

Der Stadtteilbeirat Schotthock hingegen hat in seiner Sitzung am 22.05.2014 beschlossen, die Namensänderung der Sekundarschule Rheine Stadt in Hans-Niermann-Schule zu beantragen. Ein entsprechender Antrag wurde am 23.06.2014 gestellt.

 

Im Zuge der Namensfindung und –gebung durch den Schulträger sind derzeit bereits ebenfalls die maßgeblichen Schulgremien der Sekundarschule Rheine Stadt mit einbezogen.

 

 

Johannesschule Mesum/Elte

 

Die Schulkonferenz der Johannesschule Mesum hat in ihrer Sitzung am 07.05.2014 beschlossen, dem Schulträger die Umbenennung der Schule in Schwanenburgschule – Kath. Grundschule der Stadt Rheine – vorzuschlagen. Der entsprechende Antrag wurde am 08.05.2014 gestellt und ist der Einladung zu dieser Sitzung als Anlage beigefügt.

 

In der gemeinsamen Sitzung des Verbandes Mesumer Vereine (VMV) und des Stadtteilbeirates Mesum am 03.08.2014 hingegen wurde sich einhellig gegen die Umbenennung in Schwanenburgschule ausgesprochen und einstimmig die ebenfalls der Einladung zu dieser Sitzung als Anlage beigefügte Resolution verabschiedet. Danach soll der Grundschulverbund Mesum/Elte den Namen entweder erstens Johannesschule Mesum mit Teilstandort (Ludgerusschule) Elte oder zweitens Johannesschule Mesum-Elte haben. Diese Resolution wurde jeweils mit Schriftsatz vom 06.08.2014 sowohl vom Stadtteilbeirat Mesum als auch vom Verband Mesumer Vereine (VMV) an die Bürgermeisterin der Stadt Rheine zugestellt.

 

Mit Schreiben vom 07.08.2014 hat sich ebenfalls der Pfarreirat der katholischen Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer mit dem Antrag auf Beibehaltung des Namens Johannesschule an die Stadt Rheine gewandt.

 

Klarzustellen ist, dass rein schulrechtlich keinerlei Notwendigkeit zur Namensänderung besteht. Die Ludgerusschule Elte musste aufgrund schulrechtlicher Bestimmungen aufgelöst werden, ist de facto als eigenständige Schule nicht mehr existent und fungiert lediglich nun als Teilstandort der Johannesschule Mesum.

 

Verfahren

 

Der Schulträger ist berechtigt, den Namen einer Schule jederzeit zu ändern.

 

Für die Namensgebung einer öffentlichen Schule ist der kommunale Schulträger allein zuständig; sie gehört zum kommunalen Selbstverwaltungsrecht. Eine Beteiligung (Genehmigung) der Aufsichtsbehörden an der Namensgebung ist schulrechtlich nicht vorgesehen.

 

Die Voraussetzungen für die Änderung ergeben sich aus § 6 SchulG NRW.

 

Erforderlich ist ein rechtmäßiger Ratsbeschluss unter Angabe des Änderungstermins. Eine Beteiligung bzw. Mitwirkung der Schule (Schulkonferenz) sollte erfolgen.

 

Der neue Name muss den Anforderungen des § 6 Abs. 6 SchulG NRW genügen.

 

Hiernach muss der Name den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe beinhalten. Bei Grund- und Hauptschulen ist zusätzlich die Schulart anzugeben.

 

Auch ist darauf zu achten, dass der Name sich von anderen Schulen am gleichen Ort unterscheidet.

 

Herr Dr. Winter macht für die Verwaltung deutlich, dass diese aktiv keinen Vorschlag zur Umbenennung der Schule machen werde, da es sich nicht um die Fusion zweier Schulen handele, sondern um die schulrechtlich notwendige Auflösung einer Schule, die nun als Nebenstandort einer anderen Schule fungiere. Frau Reinke sagt für die CDU-Fraktion, dass sie es für gut halten würde, wenn der Name „Ludgerusschule“ nicht komplett entfallen würde. Frau Overesch kündigt an, einen Antrag an die Verwaltung richten zu wollen, um die schulrechtlichen Möglichkeiten der Beibehaltung des Namens „Ludgerusschule“ prüfen zu lassen. Herr Ortel und Herr Mollen warnen unterdessen vor einer breiter angelegten Debatte zu diesem Thema.

                  

Ludgerusschule Schotthock

 

Begrenzung der Eingangsklassengröße

 

Nachdem die Schulkonferenz der Ludgerusschule Schotthock bereits mit Schreiben vom 11.11.2013 die Begrenzung der Eingangsklassengröße auf 25 Schüler/innen lediglich unter Hinweis auf das Eckpunktepapier des Grundschulkonzeptes NRW entsprechend dem schulpolitischen Konsens aus dem Jahre 2011 beantragt hat (der SchulA wurde in seiner Sitzung am 27.11.2013 entsprechend informiert), beantragt die Ludgerusschule Schotthock mit Schreiben vom 08.07.2014 erneut die Größenbegrenzung der Eingangsklassen auf 25 Schüler/innen. Begründet wird dieses nun ausführlich mit der direkten Zuwendungsbedürftigkeit der meisten Kinder durch den Lehrer/die Lehrerin und zwar bedingt durch

- zum überwiegenden Teil fehlende Vorläuferfertigkeiten der einzuschulenden Kinder, das heißt es fehlen erforderliche Kompetenzen für die Einschulung bzw. Schulfähigkeit (wie z.B. Sprache, Motorik, auditive und visuelle Fähigkeiten)

- 84 % Kinder mit Migrationshintergrund (mit tlw. sehr eingeschränkten Deutschkenntnissen)

- fehlende Lernmotivation der Kinder

- das Erfordernis erhöhter Elternarbeit.

 

Zwar wurde im Konzept bzw. Eckpunktepapier zum schulpolitischen Konsens die Möglichkeit des Schulträgers beschrieben, unter Einhaltung der Kommunalen Klassenrichtzahl die Aufnahmekapazität und damit die Klassengröße u. a. von (einzelnen) Schulen mit besonderen Lernbedingungen (z. B. Schwerpunktschule im Bereich der Integration / Inklusion, Schulen in sozialen Brennpunkten) zu begrenzen. Dieses ist auch ins Schulgesetz NRW, jedoch nicht weiter ausführend in den entsprechenden Verordnungen und Verwaltungsvorschriften aufgenommen worden.

 

Insoweit ergibt sich die maßgebliche Rechtsgrundlage alleine aus § 46 Abs. 3 Satz 3 SchulG, wonach der Schulträger die Zahl der in den Eingangsklassen aufzunehmenden Schüler/innen einer oder mehrerer Grundschulen begrenzen kann, wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb der Gemeinde erforderlich ist oder besondere Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen. Dabei handelt es sich um eine reine Ausnahmevorschrift, deren Anwendung für eine einzelne Schule, insbesondere im Hinblick auf „besondere Lernbedingungen“ einzelfallspezifische  stichhaltige, vorwiegend schulfachliche und –pädagogische Gründe erfordert.

 

Obwohl diese Möglichkeit aufgrund der aktuellen Anzahl der Erstklässler (44 Schüler/innen) an der Ludgerusschule Schotthock für das Schuljahr 2014/15 keine Rolle spielen dürfte, ist jedoch perspektivisch seitens des Schulträgers über diesen Antrag zu entscheiden. Empfohlen wird jedoch eine Vorab-Beratung im Arbeitskreis Schulstruktur.

         

Bildungspartnerschaft Stadtbibliothek und Sekundarschule Rheine Stadt

 

Am 04.08.2014 wurde die fünfte Bildungspartnerschaft zwischen

einer Rheiner Schule und der Stadtbibliothek besiegelt.

 

Die Sekundarschule Rheine Stadt ist nun neben den Grundschulen Ludgerusschule Schotthock, Paul-Gerhardt-Schule, Gertrudenschule und Südeschschule Bildungspartner der Stadtbibliothek.

 

In einer Vereinbarung wurde festgelegt, welche Kooperationsformen gelebt werden sollen: Klassenführungen, Sommerleseclub, Medienboxen für Schulprojekte, Informationsaustausch  - das sind die Grundbausteine der Zusammenarbeit.

 

Die Initiative Bildungspartnerschaft NRW hat sich die Förderung der Bildungschancen aller Kinder und Jungendlichen in NRW, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und kulturellen Prägung zum Ziel gesetzt. Auch hier verweist Herr Dr. Winter auf die entsprechende Berichterstattung in der Lokalpresse.

 

 

 

Medienentwicklungsplan

 

Kooperationsvereinbarung Stadt Rheine und Berufskolleg Rheine des Kreises Steinfurt bzgl. der Fortführung und Betreuung der Grundschulen der Stadt Rheine im Rahmen des Medienentwicklungsplanes

 

 

Wie bereits in der letzten Schulausschusssitzung berichtet, wurde die Umsetzungs- und Installationsphase an den Schulen der Sekundarstufen I und II im Februar dieses Jahres abgeschlossen. Die durch die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes auch weiterhin erforderliche Betreuung dieser Schulen erfolgt durch den städtischen Systemadministrator.

 

Darüber hinaus und ergänzend konnte inzwischen eine Kooperationsvereinbarung für die Betreuung der Grundschulen der Stadt Rheine zwischen dem Berufskolleg des Kreises Steinfurt, dem Förderverein des Berufskolleg Rheine e.V. und der Stadt Rheine unterzeichnet werden. Vertragsgegenstand ist die weitere Betreuung der EDV-Systeme der Grundschulen der Stadt Rheine durch das Berufskolleg Rheine des Kreises Steinfurt. Im ersten Schritt erfolgt bereits laufend die Phase der Beratung und Bestandsaufnahme in den Grundschulen. Daran schließt sich auch hier die Umsetzungs- und Installationsphase an. Anfang September 2014 werden bereits zwei Grundschulen mit neuen Servern ausgestattet.

 

Mehrfachbeauftragung Sekundarschule Rheine Stadt Rheine – aktueller Stand -

 

 

Am 21. November 2012 beschloss der Schulausschuss das zur Erstellung der Sekundarschule erforderliche Raumprogramm.

 

Dieses Raumprogramm wurde nach verschiedenen Planungsrunden unter Berücksichtigung schulpädagogischer  und –fachlicher Anforderungen und Bedarfe aktualisiert und in der Sitzung des Schulausschusses am 26.06.2013  beschlossen.

 

Im Sommer 2013 wurde von der Fachverwaltung Hochbau der Stadt Rheine auf Grundlage des beschlossenen Raumprogramms ein erweiterter Vorentwurf in Form einer Standortuntersuchung mit 2 Standortvarianten in Abstimmung mit der Schulverwaltung und der Schulleitung entwickelt.

 

Mit Datum vom 26.11.2013 beantragten CDU und FDP als Fraktionen im Rat der Stadt Rheine, für die geplante Umbaumaßnahme der Sekundarschule Rheine-Stadt ein Verfahren zu entwickeln, in dem diese Maßnahme unter Berücksichtigung der entsprechenden inhaltlichen und räumlichen Vorgaben unter Beteiligung interessierter Architekturbüros geplant, vorgestellt und realisiert werden kann. Als ein mögliches Verfahren wurde eine Mehrfachbeauftragung von verschiedenen Architekturbüros benannt.

 

Um in einer Mehrfachbeauftragung einheitliche Planungsanforderungen stellen zu können und um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen, mussten alle erforderlichen Angaben in einer Raum- und Funktionsbeschreibung präzisiert werden. Diese Raum- und Funktionsbeschreibung wurde am 23.01.2014 im Schul- und Bauausschuss beschlossen.

 

Ebenfalls wurde in der o. g. gemeinsamen Sitzung am 23.01.2014 die Durchführung der Mehrfachbeauftragung beraten und beschlossen.

 

Die Aufgabe dieser Mehrfachbeauftragung war es, ein Konzept zu entwickeln, wie der Sekundarschule Rheine-Stadt zukünftig die entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden könnten. Dabei waren sowohl Umbauten im bestehenden Gebäude, als auch neue Erweiterungsgebäude denkbar.

 

Nach öffentlicher Bekanntmachung in der örtlichen Presse wurden 6 geeignete Teilnehmer ausgewählt. Diese teilnehmenden Büros erhielten am 07. April 2014 die Ausschreibungsunterlagen.

 

Am 27. Juni 2014 legten fünf Büros ihre Konzepte der Stadt Rheine vor.

 

Nach einer Vorprüfung der Unterlagen durch die Stadt Rheine – Hochbau 5.21- erhielten die Büros am 23. Juli 2014 die Gelegenheit persönlich ihre Entwürfe der Jury, Vertretern des baubegleitenden Arbeitskreises, weiteren Vertretern der Politik und Vertretern der Verwaltung vorzustellen.

 

Am 29. Juli 2014 tagte die Jury unter ‚Federführung von Herrn Schreinemacher (Stadtbaurat Lingen) in nichtöffentlicher Sitzung.

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Hauptbewertungskriterien waren die Aspekte Städtebau, Gestaltung und Architektur, Funktionalität, Konstruktion und Technik, die Frage der Einhaltung bestehender gesetzlicher Grundlagen, z. B. in Bezug auf den Brandschutz sowie der Aspekt der Wirtschaftlichkeit. Jeder Entwurf wurde anhand dieser Kriterien eingehend diskutiert und bewertet.

 

Im Ergebnis hat die Jury den einstimmigen Beschluss gefasst, den Entwurf des Planungsbüros Borowski & Sasse aus Rheine/Dreierwalde zur weiteren Bearbeitung und Diskussion zu empfehlen.

 

Am 20.08.2014 tagte der baubegleitende Arbeitskreis. Vom Architekturbüro Borowski & Sasse soll geprüft werden, ob und wie der vorgelegte Entwurf gegliedert werden könnte. Zum einen sind zeitliche Bauabschnitte zu bilden, die sowohl einen abschnittsweisen Neubau ermöglichen, aber auch den Betrieb der bestehenden drei Schulen gewährleisten. Zum anderen sind einzelne Kostenbereiche zu bilden. Diese könnten sein:

-      Umbau und Erweiterung für die Sekundarschule

-      Brandschutz im Bestand

-      Barrierefreiheit

-      Klimaschutz

-      Maßnahmen für die Bodelschwingh-Schule

 

Die nächste Sitzung des Arbeitskreises wird in ca. 4 – 6 Wochen stattfinden.

 

 

Sekundarschule am Hassenbrock

 

Antrag auf zusätzliche Mittelbereitstellung für die Klassenraumausstattung an den Sekundarschulen ab dem Schuljahr 2014/15

 

Für das Errichtungsschuljahr 2013/14 wurde direkt über den Schulausschuss durch den Rat der Stadt Rheine im Ergebnis- und Finanzplan ein zusätzlicher Gesamtbetrag in Höhe von 50.000,00 € für eine einmalige Anschubfinanzierung der beiden Sekundarschulen eingestellt. Dieser diente u.a. auch der Einrichtung bzw. Erweiterung der Ausstattung der Klassenräume.

 

Mit Schreiben vom 22.08.2014, gerichtet an den Schulausschuss der Stadt Rheine, beantragt die Sekundarschule am Hassenbrock die zusätzliche Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 10.000,00 € jährlich ab dem bereits angelaufenen Schuljahr 2014/15 bis zum voll ausgebauten Zustand der Sekundarschule am Hassenbrock, damit sukzessive alle Klassenräume der neuen Sekundarschule am Hassenbrock auf Grundlage der pädagogischen Konzeption der Schule des längeren gemeinsamen Lernens und insbesondere im Hinblick auf die Binnendifferenzierung und Inklusion (integrative Lerngruppen/GL-Unterricht) angemessen ausgestattet werden können.

 

Eine entsprechende Antragstellung gleichen Inhalts seitens der Sekundarschule Rheine Stadt erfolgte beim Schulausschussvorsitzenden, Herrn Stefan Gude, direkt vor Beginn der Sitzung durch die Schulleiterin Frau Vermillion.

 

Die Anträge werden dann sowohl in den politischen Gremien als auch in der Verwaltung weiter thematisiert und aufgearbeitet.