Ohne weitere Aussprache nehmen die Mitglieder des Schulausschusses die Beschlussfassung vor.
Beschluss:
- Der Schulträger wird in den Schulkonferenzen bei der Wahl von
Schulleitungen durch den Schuldezernenten als stimmberechtigtes Mitglied
vertreten, bzw. bei Verhinderung durch den Produktverantwortlichen
Schulen.
- Als weitere beratende Vertreterinnen bzw. Vertreter des Schulträgers
werden benannt:
a)
RM
Stefan Gude
b)
RM
Ulrike Stockel
c)
RM
Claudia Reinke
3. Für die Stellungnahme im Rahmen des
Anhörungsverfahrens bei der Besetzung von stellvertretenden
Schulleitungsstellen in den (erweiterten) Schulkonferenzen werden ebenfalls die
Vertreter/innen analog der Punkte 1 und 2 benannt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig