Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

Gem. § 58 Abs. 2 – 4 GO in Verbindung mit § 67 Abs. 3 GO werden die sachkundigen Bürger sowie deren Stellvertreter in der konstituierenden Sitzung des Schulausschusses von dem Ausschussvorsitzenden Herrn Stefan Gude durch Nachsprechen der folgenden Verpflichtungsformel eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet und in ihr Amt eingeführt:

 

          „Ich verpflichte mich, das ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Rheine erfüllen werde.

 

So wahr mir Gott helfe“.

 

Anschließend informiert Herr Dr. Winter, dass die den Ausschüssen bisher angehörenden sachkundigen Einwohner/innen bis zur Neubenennung durch die neu zu bildenden Beiräte im Amt bleiben und daher in der konstituierenden Sitzung nicht zu verpflichten sind. Der Schulausschuss hat am 23. August 2000 den Beschluss gefasst, dass der Vorsitzende bzw. der stellvertretende Vorsitzende der Stadtschulleiterkonferenz als Sachverständige im Sinne des § 58 Abs. 3 Satz 6 der Gemeindeordnung zur Beratung einzelner Punkte der Tagesordnung auf Beschluss des Schulausschusses hinzugezogen werden. In seiner Sitzung am 26. November 2009 hat der Schulausschuss beschlossen, dass dieser gefasste Beschluss weiterhin umgesetzt werden soll. Für die neue Wahlperiode ist eine erneute Beschlussfassung erforderlich.

 

Ohne weitere Aussprache nehmen die Mitglieder des Schulausschusses die Beschlussfassung vor.


Beschluss:

 

Gem. § 58 Abs. 3 Satz 6 der Gemeindeordnung werden der Sprecher bzw. der stellvertretende Sprecher der Stadtschulleiterkonferenz zu den Beratungen des Schulausschusses hinzugezogen.

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig