Herr Linke verweist auf den Inhalt der Vorlage; es erfolgt
ohne weitere Beratung die Kenntnisnahme.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die
vorliegende Bürgschaftserklärung zu Gunsten der Stadt Rheine vom 26.07.2000 an „Lernen fördern
e.V.“ zurückgegeben wird, weil ein Sicherungszweck nicht (mehr) existiert.