Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

00:31:00

 

Herr Linke verweist auf den Inhalt der Vorlage.

 

Frau Reinke begrüßt die Satzungsänderung. Ohne weitere Diskussion erfolgt einstimmig folgende Empfehlung an den Rat:


Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung für das Jugendamt der Stadt Rheine vom 21. Dezember 2010:

 

1. Änderungssatzung zur

Satzung für das Jugendamt der Stadt Rheine

vom __________________________

 

Gem. § 69 ff. des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I S 2022), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29.08.2013 (BGBl. I S. 3464), in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – AG-KJHG NW – vom 12. Dezember 1990 (GV NW S. 664), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.6.2014 (GV. NRW. S 336), und in Verbindung mit §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – GO NW – in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878) hat der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am 30. September 2014 die folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung für das Jugendamt der Stadt Rheine vom 21. Dezember 2010 beschlossen:

 

§ 4

 

Mitglieder

 

Absatz 3 „Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss an:“ wird um folgende Ziff. 3.11 erweitert:

 

(3.11)   ein(e) vom Jugendamtselternbeirat vorgeschlagene(r) sachkundige(r) Einwohner(in).

 

Für die Mitglieder 3.3 bis 3.11 ist je ein(e) persönliche(r) Vertreter(in) zu bestellen.

 

 

§ 2

 

Inkrafttreten

 

Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig