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Frau Monika Paw, Basilikastr. 65, fragt, ob die Verwaltung sich auf eine einheitliche Regelung bezüglich der Vorlage des Personalausweises im Wahllokal einigen könne.

 

Herr Hermeling antwortet, dass es eine einheitliche Regelung gäbe. Der Personalausweis solle nur vorgelegt werden, wenn die Wahlbenachrichtigungskarte nicht vorgezeigt werden könne. Eine grundsätzliche Vorlage des Personalausweises bei jedem Wähler sei in der Praxis kaum realisierbar.