Sitzung: 24.09.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 364/14
00:17:02
Herr Dörtelmann erklärt zu der Einwendung der Anlieger an der Straße „Am Stadtpark“, dass die zu erwartende Mehrbelastung durch PKWs als nur unerheblich höher einzustufen sei. Ausführliche Erläuterungen hierzu werde er unter TOP 7 geben.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:
I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 BauGB
1.1 Anlieger „Am Stadtpark“, 48431 Rheine;
Protokoll vom 20. August 2014
Abwägungsempfehlung:
Durch die vorgesehene
textliche Festsetzung wird die Zahl der Wohneinheiten im Änderungsbereich –
nach dem derzeitigen Stand der Planung – um maximal 8 erhöht (vier Doppelhäuser
mit einer Wohnung pro Haushälfte mehr). Werden für jedes Fahrzeug vier
Bewegungen pro Tag gerechnet, ergeben sich insgesamt 96 Fahrzeugbewegungen (8 Wohneinheiten
x 1,5 Stellplätze pro Einheit x 4 Bewegungen x 2 für Hin- und Rückfahrt). Bei
einer unterstellten gleichmäßigen Verteilung über die Tages- und Nachtzeit
ergeben sich hieraus 4 Fahrten pro Stunde. Diese mögliche Zunahme ist insgesamt
sehr gering. Zusätzlich wird sich diese Zunahme nicht vollständig auf die
angesprochenen Straßen „Am Stadtpark“ bzw. „August-Kümpers-Straße“ auswirken;
ein Großteil des Verkehrs wird über die Elter Straße abfließen. Diese
rechnerischen Überlegungen verdeutlichen, dass die Inhalte der 2. Änderung des
Bebauungsplanes keine wesentlich verkehrserhöhende Bedeutung für die Straßen
„Am Stadtpark“ bzw. „August-Kümpers-Straße“ haben.
Die Umgehung des
Kreuzungsbereiches Elter Straße/Basilikastraße durch Nutzung der Wegeverbindung
Elter Straße/Glienhorststraße/Am Stadtpark/Basilika-straße durch
Verkehrsteilnehmer mit erhöhter Geschwindigkeit ist eine Fragestellung, die
nicht durch Festsetzungen des Bebauungsplanes beeinflusst werden kann. Hier
sind vielmehr verkehrslenkende Maßnahmen erforderlich. Vom Anlieger der Straße
„Am Stadtpark“ liegt ein Änderungsantrag vor, der sich ebenfalls mit der
aufgezeigten Verkehrssituation im Bereich der genannten Straßen befasst. Auf
die entsprechende Stellungnahme/Abwägung wird zusätzlich verwiesen (vgl. Vorlage
368/14).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
1.2 Sonstige
Stellungnahmen
Es wird festgestellt, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
2.1 Bezirksregierung Arnsberg, In der Krone 31,
58089 Hagen
Stellungnahme vom 30. November 2006
Abwägungsempfehlung:
Vorbemerkung: Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde im Rahmen der 2. Änderung auf die Stellungnahme aus dem Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 17 aus dem Jahre 2006 verwiesen.
Es wird festgestellt, dass die Stellungnahme ursprünglich aus dem Jahr 2006 stammt. Zwischenzeitlich ist das ehemalige Fabrikgelände vollständig abgeräumt worden unter Beachtung der Vorgaben des Kampfmittelräumdienstes. Der Änderungsbereich liegt auf einer Fläche, auf der vormals das alte Spinnereigebäude der Textilfabrik gestanden hat. Auch der Abbruch und die Aufarbeitung des Baugrundes sind bereits erfolgt unter Berücksichtigung möglicher Kampfmittelbelastung. Es wird deshalb noch der allgemeine Hinweis in den Änderungsentwurf aufgenommen, dass bei Auftreten einer außergewöhnlichen Verfärbung oder der Beobachtung verdächtiger Gegenstände bei der Durchführung der Bauvorhaben oder beim Erdaushub, die Arbeiten sofort einzustellen sind. Zusätzlich ist in diesem Fall der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu verständigen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.2 Sonstige
Stellungnahmen
Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
II. Beschluss
über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung
und Umwelt"
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW S. 878) wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17, Kennwort: "Basilikastraße", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig