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Herr Dörtelmann beschreibt zunächst die Situation im Baugebiet. Von den Anliegern sei der Wunsch an die Verwaltung herangetragen worden, den Bebauungsplan zu ändern, damit die Einfahrt von der Glienhorststraße in die Straße Am Stadtpark für PKWs und LKWs durch Verkehrsbarken oder andere bauliche Vorkehrungen unterbunden werden kann. Zunächst einmal weist Herr Dörtelmann darauf hin, dass die Straßen im gesamten inneren Bereich noch nicht ausgebaut seien. Zurzeit seien hier nur Baustraßen vorhanden. Des Weiteren fehle bei der angedachten Schließung der Straßenführung eine Wendemöglichkeit in der Glienhorststraße.

Die Verwaltung gehe davon aus, sobald die Straßen endgültig ausgebaut seien, werde sich der Durchgangsverkehr reduzieren, da die Straße dann als Verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut und ausgewiesen werde. Für den Durchgangsverkehr sei dieser Weg dann unattraktiv. Des Weiteren könne die Polizei nach dem Ausbau der Straße auch Messungen vornehmen, um Geschwindigkeitsüberschreitungen festzustellen. Dies sei zurzeit nicht möglich, da es sich noch um eine Baustraße handele.

 

Herr Doerenkamp erklärt, dass die CDU-Fraktion den Ausführungen so folgen könne. Er bittet die Verwaltung darum, den Stadtteilbeirat entsprechend zu informieren und die Verkehrsentwicklung auf den entsprechenden Straßenabschnitten nach den Ausbaumaßnahmen zu beobachten.

 

 


Beschluss:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17, Kennwort: „Basilikastraße“ ab. Die beantragte Sperrung der Einfahrt in das Wohngebiet von der Glienhorststraße ist eine Maßnahme, die nicht durch Festsetzungen im Bebauungsplan planungsrechtlich vorbereitet werden kann.

 

 

BEGRÜNDUNG:

 

Der Vorschlag, die Zufahrt zum Baugebiet von der Glienhorststraße zu sperren ist ein Wunsch, der bereits im April 2013 vorgetragen worden ist. An der Beurteilung der Verkehrssituation hat sich zwischenzeitlich nichts verändert: Eine Sperrung der Durchfahrt setzt voraus, dass für die Glienhorststraße eine Wendemöglichkeit geschaffen werden müsste. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes verfügte die Glienhorststraße zwar nicht über eine Wendemöglichkeit, diese verkehrstechnisch unbefriedigende Situation wurde jedoch durch die Straße „Am Stadtpark“ deutlich verbessert. Die jetzt geforderte Schließung der Durchfahrt würde die Situation für die Bewohner der Glienhorststraße wieder verschlechtern.

 

Die Schließung des Zuganges im Bereich der Glienhorststraße erfordert für die Straßen „Am Stadtpark“ und „August-Kümpers-Straße“ die Einführung einer Einbahnstraßenregelung. Der hierdurch entstehende einzige Anschluss an das übergeordnete Straßennetz im Bereich der Basilikastraße würde zu einer deutlichen Mehrbelastung der Anwohner im Nahbereich dieses Anschlusspunktes führen. Entsprechend haben sich bereits die Bewohner geäußert, wie die Unterschriftenliste des Antragstellers belegt.

 

Aus Sicht der Verkehrsplanung sollte die Zahl von Durchfahrten durch das Baugebiet für Nicht-Bewohner von der Elter Straße zur Basilikastraße durch den Ausbau eines verkehrsberuhigten Bereiches (Schrittgeschwindigkeit) erfolgen. Der rechtskräftige Bebauungsplan weist die Straßenzüge innerhalb des Baugebietes auch entsprechend als „Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung/verkehrsberuhigter Bereich“ aus. Gegenwärtig sind die Straßen jedoch nur als Baustraßen angelegt. Der Ausbau zum verkehrsberuhigten Bereich mit entsprechenden Einbauten (Grünbeete, Parkplätze etc) soll in diesem Herbst gestartet werden. Das Durchfahren des Baugebietes wird durch diese Maßnahmen unattraktiver. Zusätzlich bietet ein entsprechender Ausbau die Möglichkeit, Geschwindigkeitsüberprüfungen durchzuführen (Gegenwärtig besteht keine Handhabe, ein Durchfahren mit Geschwindigkeiten von bis zu 50 km/h zu verhindern).

 

Es sollte erst der verkehrsberuhigte Ausbau der Straßen im Plangebiet abgewartet werden. Danach kann geprüft werden, ob die erwarteten Auswirkungen – deutliche Reduzierung von Schleichverkehren und der gefahrenen Geschwindigkeiten – eintreten. Sofern sich die erhofften Effekte nicht einstellen, könnte über weitere Maßnahmen nachgedacht werden: Durch ein Teileinziehungsverfahren könnte der Bereich der Straße, der gemäß Antrag nur noch von Fußgängern- und Radfahrern zu benutzen sein soll, für den allgemeinen Verkehr entwidmet werden.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig