Nachtrag: 11.09.2014

Beratungsergebnis: geändert beschlossen

01:06:00

 

Herr Gausmann führt in den Inhalt der Tischvorlage ein.

 

Die Nutzung des Atrium-Bildungshauses als Ausweichquartier bis zum 31.07. 2015 für 2 Gruppen der zu sanierenden Kindertageseinrichtung St. Josef in Rheine - Mesum wird erheblich günstiger als die bislang geplante Aufstellung eines mobilen Raumsystems neben dem St. Marien-Kindergarten. Genaue Zahlen konnten aufgrund der Kürze der Zeit noch nicht ermittelt werden.

 

Auf Nachfrage von Frau Leskow erklärt Herr Gausmann, dass ab dem 01.08.2015 die Möglichkeit besteht, eine Gruppe für ein weiteres Jahr bis zum 31.7.2016 dort unterzubringen.

 

Auf weitere Nachfrage von Frau Reinke teilt Herr Gausmann mit, dass es derzeit keine betreuten Spielgruppen oder Wichtelgruppen im Atrium gibt; es finden dort lediglich noch Mutter-Kind-Gruppen statt, die in andere Räumlichkeiten verlegt werden würden.

 

Weiterhin führt Herr Gausmann aus, dass Träger für die 2 Kindergartengruppen im Atrium bis zum 31.07.2015 die katholische Kirchengemeinde ist, da sie im Rahmen der Sanierung  auch 2 Gruppen aus dem Kindergarten St. Josef auslagert.

 

Auf Vorschlag von Herrn Fühner wird der Beschlussvorschlag ergänzt und dann wie folgt beschlossen:

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sanierungsbedarf in der Kindertageseinrichtung St. Josef an der Nielandstr. 32 in Rheine-Mesum zur Kenntnis und beschließt:

 

1.)  Die kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer, erhält einen kommunalen Zuschuss zur notwendigen Sanierung ihrer Kindertageseinrichtung St. Josef in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 225.997,64 Euro.

 

2.)  Die kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer, erhält einen zweckgebundenen kommunalen Zuschuss, um die Voraussetzungen für den vorübergehenden Betrieb von zwei Gruppen im Atrium-Bildungshaus des JFD an der Industriestr. 25 in Rheine-Mesum bis max. 31.07.2015 zu schaffen. Der kommunale Zuschuss darf den Betrag von 68.037,52 Euro nicht überschreiten. Der Jugendhilfeausschuss erwartet vielmehr eine deutliche Unterschreitung dieser Obergrenze.

 

3.)  Die erforderlichen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die Finanzierung ist (wie in der Begründung beschrieben) gesichert.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

zu Punkt 1:                            einstimmig, 1 Enthaltung

zu Punkt 2:                            einstimmig

zu Punkt 3:                            wurde zur Kenntnis genommen