Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den folgenden Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Salzweg“ einschl. Stichweg (Stoverner Straße bis Randelbachweg) z. T. im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 321, Kennwort: „Norbert-Löffler-Weg“:

 

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den

Ausbau der Straße „Salzweg“ einschl. Stichweg

(Stoverner Straße bis Randelbachweg)

der Stadt Rheine vom __________________

 

 

 

Gem. §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 30.09.2014 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Salzweg“ einschl. Stichweg (Stoverner Straße bis Randelbachweg) z. T. im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 321, Kennwort: „Norbert-Löffler-Weg“.“ erlassen.

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

 

A. Salzweg (Stoverner Straße bis Randelbachweg)

 

Ausbau im Trennungsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.        Fahrbahn mit Unterbau und einer Decke aus Asphalt

 

2.        Gehwege mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinplatten

 

3.        Parkstände in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

4.        Grünbeete mit/ohne Baumbepflanzung, gärtnerisch gestaltet

 

5.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

6.        betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

B. Salzweg Stichweg (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.     Mischfläche, bestehend aus

 

a)    niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)  Verkehrsgrün, bestehend aus einem Grünbeet mit Baumbepflanzung und mit Unterpflanzung

 

c)   Parkstand mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster

 

2.     betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

3.     Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation


Abstimmungsergebnis:           einstimmig