Frau Wunder fragt an, ob es tatsächlich Praxis sei, dass von Frauen mit einer anerkannten staatlichen Ausbildung als Kinderpflegerin, die als Tagesmütter arbeiten wollen, zusätzlich ein Tagesmütterlehrgang gefordert wird.

 

Herr Gausmann stellt klar, dass es sich hier nur um einen Einzelfall handeln könne, der vor Umsetzung der nun geltenden Richtlinien aufgetreten ist. Normalerweise werde von Tagesmüttern mit entsprechender Ausbildung dieser Lehrgang nicht gefordert.