Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

01:37:08

 

Herr Kuhlmann weist auf die große Bedeutung des heute zu fassenden Beschlusses hin. Nach vielen Gesprächen und Abwägungen habe die Verwaltung den größtmöglichen Konsens gefunden. Mit diesem Beschluss werden die zukünftigen Weichen der Stadt Rheine im Bezug auf Windenergie gestellt.

 

Herr Doerenkamp fragt nach, ob die Windkonzentrationszonen in der Vorlage mit denen bei der Offenlage des Regionalplanes der Bezirksregierung übereinstimmen, oder müsse die Verwaltung bis zum 19.12.2014 noch eine Stellungnahme zum Regionalplan einreichen.

 

Herr Dörtelmann erläutert, dass es im Bereich Elte keine Übereinstimmung mit dem Regionalplan gebe. Für die kommende Ausschusssitzung im November werde die Verwaltung dazu eine Vorlage erstellen, die auch die Stellungnahme zum Teilplan „Energie“ für den Regionalplan enthalte. Diese Stellungnahme werde dann auch der Bezirksregierung zugestellt.

 

Herr Kuhlmann ergänzt, dass das Thema Windkonzentrationszonen in der Entwicklung sei. Viele Schritte, auch die bei der Bezirksregierung, liefen parallel. Die Verwaltung sei im Gespräch mit den Kollegen der Bezirksregierung, so dass alles auf einem guten Weg sei.

 

Herr Dörtelmann fügt noch an, dass die Bezirksregierung keine eigene Planung für Windkonzentrationszonenhabe erarbeiten lassen. Sie übernehme lediglich die Planungen der Kommunen. Daher würde es auch bei anderen Kommunen zu Unstimmigkeiten kommen, die im Regionalplan nachgebessert werden müssen.

 

Herr Dewenter begrüßt den Vorschlag in der Vorlage, eine Informationsveranstaltung zu dem Thema durchzuführen.

 


Beschluss:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine zu ändern.

 

Gegenstand dieser Änderung ist die Überlagerung bzw. Darstellung von „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ als Randsignatur unter Beibehaltung der Hauptnutzung (i.d.R. „Fläche für die Landwirtschaft“).

 

Diese Flächennutzungsplanänderung besteht aus 3 räumlichen Geltungsbereichen (inklusive Kleinstflächen), die nicht parzellenscharf definiert, sondern wie folgt umschrieben werden:

 

1.   Windkonzentrationszone Altenrheine:

Abgrenzung erfolgt gemäß der Potenzialflächenkomplexe „Altenrheiner Bruch“ und „Im Brock“ aus dem „Gesamtstädtischen Plankonzept“ des Büros „ökoplan“, Essen.

Die 289 ha großen Flächen befinden sich im Nordosten des Stadtgebietes zwischen A 30 (Süden) und nordöstlicher Stadtgrenze (Norden) sowie zwischen Franz-Bernhard-Straße (Westen) und Kleinbahnstraße (Osten).

Sämtliche betroffene Flure und Flurstücke sind Teil der Gemarkung „Rheine rechts der Ems“.

 

2.   Windkonzentrationszone Hauenhorst:

Abgrenzung erfolgt gemäß des Potenzialflächenkomplexes „Haugenhorster Feld/Windpark Hauenhorst“ (inklusive Brokhaar) aus dem „Gesamtstädtischen Plankonzept“ des Büros „ökoplan“, Essen.

Die 235 ha großen Flächen befinden sich im Südwesten des Stadtgebietes zwischen Burgsteinfurter Damm (Süden) und Hessenweg (Norden) sowie zwischen südwestlicher Stadtgrenze (Westen) und Herzogstannenweg (Osten).

Sämtliche betroffene Flure und Flurstücke sind Teil der Gemarkung „Rheine links der Ems“.

 

3.   Windkonzentrationszone Elte:

Abgrenzung erfolgt gemäß des Potenzialflächenkomplexes „Elter Sand“ aus dem „Gesamtstädtischen Plankonzept“ des Büros „ökoplan“, Essen.

Die 16 ha großen Flächen befinden sich im Südosten des Stadtgebietes zwischen südöstlicher Stadtgrenze (Süden) und Riesenbecker Straße (Norden) sowie zwischen Flöddertstraße (Westen) und Karlsburg (Osten).

Sämtliche betroffene Flure und Flurstücke sind Teil der Gemarkung „Elte“.

 

Die 3 räumlichen Geltungsbereiche sind im Übersichtsplan bzw. Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Windkonzentrationszonen" eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 4-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Im Rahmen der o.g. Beteiligung wird zusätzlich eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig