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Anhand der nachfolgenden Informationen und Folien informiert Frau Heufes als Produktverantwortliche die Mitglieder des Sozialausschusses über die Fallzahlentwicklung der Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, deren Unterbringungssituation sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen.

 

 

1.  Fallzahlentwicklung der Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) – Stand 10.2014

 

Die Stadt Rheine gewährte im Oktober 2014 370 Flüchtlingen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Von diesen 370 Flüchtlingen kommen 26 Personen aus Syrien, für die die Stadt Rheine derzeit nur Krankenhilfe leistet.

 

Bei Aufstellung des Haushaltes 2014 war diese Entwicklung nicht abzusehen. Bei der Kalkulation für 2014 wurden durchschnittlich 240 anspruchsberechtigte Flüchtlingen zu Grunde gelegt, tatsächlich liegt der Jahresdurchschnitt derzeit bei 293 Personen.

 

Die beiliegende Tabelle (Folie 1) macht deutlich, wie sich die Zahl der leistungsberechtigten Flüchtlinge in 2014 entwickelt hat. Die Zahlen zeigen, dass es in den letzten zwei Monaten zu extremen Fallsteigerungen kam. Allein im Monat Oktober kamen 55 neue Asylbewerber in Rheine an.

 

 

Das anhängende Diagramm (Folie 2) zeigt die Entwicklung der Zahlen im Vergleich der letzten 5 Jahre. Unter Berücksichtigung der Meldungen aus dem Innenministerium, ist davon auszugehen, dass die Zahl der Flüchtlinge auch in den kommenden Monaten weiterhin stark ansteigen wird. Mit welchen Flüchtlingszuweisungen die Stadt Rheine in den kommenden 12 Monaten zu rechnen hat, kann nicht vorhergesagt werden. Allerdings geht der FB 2 von einem weiteren erheblichen Anstieg aus.

 

 

 

2.  Ergebnis des NRW-Flüchtlingsgipfels – Erhöhung der Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) um 40 Millionen Euro auf 183 Millionen Euro

 

Die Landeszuweisung für die Stadt Rheine wird sich dadurch von rd. 602.500 € auf rd. 771.370 € erhöhen.

 

Dies wirkt sich wie folgt auf die Budgets 2204 und 2205 aus (Folie 3):

 

 

Die Verwendung der Landeszuweisung dient in erster Linie der Sicherstellung des Lebensunterhaltes der Flüchtlinge und wird im Budget 2205 als Einnahme verbucht und deckt einen Teil der Aufwendungen, die die Stadt Rheine für die Sicherstellung des Lebensunterhaltes einschließlich der Unterbringung aufbringt.

 

4,5 % der Landespauschale dient der Sicherstellung des besonderen Betreuungsaufwandes und wird im Budget 2204 als Einnahme verbucht und deckt einen Teil der Aufwendungen, die die Stadt Rheine für die Betreuung der Asylbewerber aufbringt.

 

3.  Unterbringung der Flüchtlinge in Rheine

 

Die Stadt Rheine verfolgt das Prinzip der dezentralen Unterbringung. Zurzeit sind die Flüchtlinge in 57 Wohnungen und zwei größeren Wohneinheiten im gesamten Stadtgebiet untergebracht.

 

Eine der zwei größeren Wohneinheiten umfasst 11 abgeschlossene Wohnungen mit Küchenzeile und Sanitärbereich. Die zweite Wohneinheit ist eine Sammelunterkunft mit Gemeinschaftsküche und gemeinschaftlichen Sanitärbereich. In dieser Unterkunft sind aktuell 22 Personen untergebracht. Hier werden überwiegend Einzelpersonen oder Folgeantragsteller untergebracht.

 

Die Stadt Rheine versucht auch zukünftig das Prinzip der dezentralen Unterbringung beizubehalten.

 

Anschließend werden von der Verwaltung Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Herr Linke und Herr Gausmann weisen ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der guten Erfahrungen in der Vergangenheit versucht wird das dezentrale Unterbringungskonzept der Stadt Rheine so lange wie möglich aufrecht zu erhalten.