Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

Gem. § 58 Abs. 2 bis 4 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 67 Abs. 3 GO werden die sachkundigen Bürger/innen sowie deren Stellvertreter/innen in der konstituierenden Sitzung des Sportausschusses durch Nachsprechen der folgenden Verpflichtungsformel eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet und in ihr Amt eingeführt:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Rheine erfüllen werde.

 

So wahr mir Gott helfe.“