Herr Azevedo erklärt, dass er einen Kriterienkatalog für erforderlich halte, mit dessen Hilfe die Verwaltung entscheide, ob bzw. welche Anträge im Sportausschuss zu beraten seien.
Herr Gude ist ein wenig erstaunt, dass der Verein kein Finanzierungskonzept vorgelegt habe. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit einer Zustimmung zu einem vorzeitigen und förderunschädlichen Maßnahmenbeginn nicht automatisch eine Förderzusage gegeben werde. Aus diesem Grund sei es aus einer Sicht erforderlich, dass der Verein die Maßnahme notfalls auch ohne städtische Zuschüsse finanzieren könne; er bittet darum, dem SV Eintracht Rodde diesen Umstand mitzuteilen.
Herr de Groot-Dirks informiert, dass er den Verein
schriftlich als auch mündlich darüber informiert habe, dass eine finanzielle
Zuwendung auch bei der Zustimmung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns keineswegs
sichergestellt sei.
Auf eine entsprechende Anfrage habe der Verein mitgeteilt, dass er die Maßnahme
notfalls auch ohne städtische Zuwendung durchführen könne. Allerdings müssten
hierfür Rücklagen verwendet werden, die für andere Maßnahmen, z. B. die Anschaffung
eines neuen Rasenmähers zur Platzpflege, vorgesehen seien. Insoweit könnten
sich hieraus kurz- bis mittelfristig Finanzierungsprobleme für den Verein
ergeben.
Herr Mollen weist darauf hin, dass beabsichtigt gewesen sei, über den Antrag vom SV Eintracht Rodde noch im Jahr 2014 zu entscheiden; dies sei allein wegen der am 26. August 2014 erlassenen haushaltswirtschaftlichen Sperre nicht mehr möglich gewesen. Aus diesem Grund solle im Sinne des Vereins entschieden werden.
Beschluss:
Der Sportausschuss stimmt dem förderunschädlichen und vorzeitigen Maßnahmenbeginn zum Austausch der Heizungsanlage in den Umkleidetrakten zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig