Herr Gude führt aus, dass es aus seiner Sicht schwierig sei,
die Anträge hinsichtlich der Förderfähigkeit einzuschätzen. Zwar seien sie
allesamt fristgerecht zum 1. Oktober 2014 eingereicht worden, jedoch fehlten
bei der Mehrheit der Anträge wesentliche Angaben bzw. Unterlagen wie z. B.
Kostenschätzungen.
Auf dieser Grundlage sei eine sachgerechte Haushaltsplanung, zu der die
Übersicht unter anderem dienen solle, kaum möglich.
Ziel müsse es daher sein, zum Stichtag Anträge mit den wesentlichen
Informationen vorliegen zu haben.
Herr Linke führt hierzu aus, dass es sich bei der heutigen Übersicht lediglich
um eine Information für den Ausschuss handele; die Verwaltung werde bis zur
geplanten Beschlussfassung über die vorliegenden Anträge in der nächsten
Sportausschusssitzung mit den betroffenen Vereinen Kontakt aufnehmen, um noch
fehlende Unterlagen und Informationen zu beschaffen.
Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Änderung der Sportförderrichtlinie
erforderlich sei, sofern bereits zum Zeitpunkt der Gesamtaufstellung und Information
für die Ausschussmitglieder gewünscht sei,
dass detailliertere Angaben von den Vereinen vorlägen.
Die aktuelle Situation stehe im Einklang mit den geltenden Förderrichtlinien.
Herr Mollen gibt zu Bedenken, dass mit den vorliegenden Anträgen nur deshalb die verfügbaren Haushaltsmittel überschritten würden, weil für Großprojekte namhafte Zuwendungsbeträge über mehrere Jahre gebunden worden seien.
Beschluss:
Der Sportausschuss nimmt die Übersicht der Anträge auf Investititonskostenzuschüsse für das Jahr 2015 zur Kenntnis.