Sitzung: 26.11.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 475/14
00:25:39
Herr Dörtelmann berichtet, dass im Auslegungsverfahren lediglich Details mit der Forstbehörde geklärt werden mussten. Er führt weiter aus, dass es eine vertragliche Regelung für den Museumsbahnbetrieb zwischen dem Verein und der Stadt Rheine nicht gebe.
Auf dem Weg bis zur heutigen Beschlussfassung habe es viele konstruktive Gespräche mit dem Betreiber gegeben, so dass die Verwaltung sicher davon ausgehe, dass der Verein alles umsetzen werde, was besprochen wurde.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:
I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
2.1 Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein
Westfalen, Münster
Stellungnahme vom 07.11. 2014
Abwägungsempfehlung:
Durch Rücksprache mit der Forstbehörde wurde die Angelegenheit wie folgt mündlich abgestimmt. Die Forderung gilt nicht für den Gebäudebestand. Betroffen von einem Abstand weniger als 15 Metern ist das Baufeld zur Errichtung des Lokschuppens, südöstlich an den Wald angrenzend. Unter der Voraussetzung, dass der geplante Lokschuppen nicht mit flächenhaften Fundamenten, sondern ausschließlich mit Streifenfundamenten errichtet wird und eine weitere Versiegelung im oder außerhalb des Gebäudes unterbleibt, wird eine Beeinträchtigung des Waldes bei 3 Meter Abstand nicht mehr gesehen.
Der Verein hat sich mit der vorgeschlagenen Bauweise einverstanden erklärt.
Zur Vermeidung der Beeinträchtigung von Wald wird der textliche Teil der Planausführung um die unter Punkt III dieser Vorlage aufgeführte Festsetzung ergänzt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.2 Technische Betriebe Rheine, TBR - Grün
Stellungnahme vom 09.10.2014
Abwägungsempfehlung:
Seitens des Einwenders wird zutreffend ausgeführt, dass die
Lindenreihe als Teil einer Allee nach dem Landschaftsgesetz gesetzlich
geschützt ist. Dieser Schutzstatus betrifft alle Alleen an öffentlichen oder
privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen. Der Schutz wird durch
Rechtskraft des Bebauungsplanes nicht aufgehoben. Im textlichen Teil der Planausfertigung wird folgender Hinweis aufgenommen:
„Westlich der
privaten Verkehrsfläche befindet sich eine Lindenreihe. Diese Baumreihe ist
Teil einer Allee. Alleen sind gemäß § 47 Landschaftsgesetz Nordrhein -
Westfalen geschützt„.
Ein zusätzliches
Erhaltungsgebot wird nicht für erforderlich gehalten.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.3 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr (Wehrverwaltung)
Stellungnahme vom 03.11.2014
Abwägungsempfehlung:
Im Bebauungsplan sind Gebäude mit einer Firsthöhe bis zu
9,80 m zulässig. Insofern ist hier eine Höhenbegrenzung vorgegeben.
Ausnahmsweise können allerdings auch Türme im überbaubaren Bereich zugelassen
werden. Entgegen der Anregung ist eine Höhenbegrenzung hier nicht vorgesehen.
Der Anregung der Wehrverwaltung folgend
wird deshalb der textliche Teil der Planausfertigung um folgenden Hinweis
ergänzt:
„Soweit beabsichtigt
wird, eine bauliche Anlage (vgl. Festsetzung Nr. 7) mit einer Höhe größer 30 m
zu errichten, ist im Rahmen der Baugenehmigung das Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Fontainengraben 200, 53123
Bonn zu beteiligen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.4 Sonstige
Stellungnahmen
Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 187/14) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 187/14) und § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Änderungsbeschluss
gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
Nach Durchführung der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) ist im Planentwurf folgende textliche Festsetzung aufgenommen worden:
„Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Waldes ist das südöstlich an den Wald angrenzende geplante Gebäude lediglich mit Streifenfundamenten zu errichten. Flächenhafte Fundamente, eine Bodenplatte, sowie sonstige Versiegelungen innerhalb und außerhalb des Gebäudes sind nicht zulässig.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
IV. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878) wird der Bebauungsplan Nr. 331 , Kennwort: " Museumspark Feldbahnen", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig