Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Herr Linke informiert, dass in der Anlage 1 der Elternbeitragssatzung in der Beitragsstufe 1 (Jahres-Bruttoeinkommen bis 18.000,00 €) der Monatsbeitrag inklusive Ferienbetreuung für alle Betreuungsangebote ebenfalls auf Null („0“) zu setzen sei. Hintergrund hierfür sei § 6 Abs. 3 der Satzung, wonach Elternbeiträge vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder ein Teilnahmebeitrag ganz oder teilweise übernommen werden könne, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 Abs. 3 SGB VIII).

Dieses führe hier zu einer Ermessensreduktion auf Null. Das bedeute, alle gestellten Anträge auf Erlass sind nach vorzunehmender Vergleichsberechnung in der Regel erfolgreich.

Um diesen unangemessenen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, ist der Monatsbeitrag in dieser Einkommensstufe insgesamt auf Null („0“) zu setzen.

 

Ohne eine weitere Aussprache nehmen die Mitglieder des Schulausschusses die Beschlussfassung vor.


Beschluss:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die dieser Vorlage als Anlage beigefügte Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme außerunterrichtlicher Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS), der Schule von acht bis ein sowie der zusätzlichen Betreuung (außerhalb des Offenen Ganztages) im Primarbereich der Stadt Rheine (Elternbeitragssatzung) mit folgender Änderung:

In der Anlage 1 der Elternbeitragssatzung ist in der Beitragsstufe 1 (Jahres-Bruttoeinkommen bis 18.000,00 €) der Monatsbeitrag inklusive Ferienbetreuung für alle Betreuungsangebote ebenfalls auf Null („0“) zu setzen.

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig