Sitzung: 19.11.2014 Schulausschuss
Beratungsergebnis: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 406/14
Herr Linke informiert, dass in der Anlage 1 der Elternbeitragssatzung in der Beitragsstufe 1 (Jahres-Bruttoeinkommen bis 18.000,00 €) der Monatsbeitrag inklusive Ferienbetreuung für alle Betreuungsangebote ebenfalls auf Null („0“) zu setzen sei. Hintergrund hierfür sei § 6 Abs. 3 der Satzung, wonach Elternbeiträge vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder ein Teilnahmebeitrag ganz oder teilweise übernommen werden könne, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 Abs. 3 SGB VIII).
Dieses führe hier zu einer Ermessensreduktion auf Null. Das bedeute, alle gestellten Anträge auf Erlass sind nach vorzunehmender Vergleichsberechnung in der Regel erfolgreich.
Um diesen unangemessenen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, ist der Monatsbeitrag in dieser Einkommensstufe insgesamt auf Null („0“) zu setzen.
Ohne eine weitere Aussprache nehmen die Mitglieder des Schulausschusses die Beschlussfassung vor.
Beschluss:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt die
dieser Vorlage als Anlage beigefügte Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen
für die Inanspruchnahme außerunterrichtlicher Angebote der Offenen
Ganztagsschule (OGS), der Schule von acht bis ein sowie der zusätzlichen
Betreuung (außerhalb des Offenen Ganztages) im Primarbereich der Stadt Rheine
(Elternbeitragssatzung) mit folgender Änderung:
In der Anlage 1 der Elternbeitragssatzung ist
in der Beitragsstufe 1 (Jahres-Bruttoeinkommen bis 18.000,00 €) der
Monatsbeitrag inklusive Ferienbetreuung für alle Betreuungsangebote ebenfalls
auf Null („0“) zu setzen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig