Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Kaiser verweist auf die Vorlage.

 

Herr Beckmann wünscht für das Jahr 2016 eine detailgenauere Vorlage und eine Priorisierung der  entsprechenden Maßnahmen über den Schulausschuss. Im Weiteren möchte er wissen, warum der Prozentsatz für den Erhaltungsaufwand mit 0,6771 Prozent und nicht wie von der Kommunalen Geschäftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) empfohlen mit 1,2 Prozent vom Gebäudewert angegeben werde.

 

Herr Kaiser begründet die Abweichung von der KGSt-Empfehlung mit fehlenden Haushaltsmitteln.

 

Herr Ortel (AfR) sieht die Gefahr, dass bei niedrigen Haushaltsansätzen Schäden an den städtischen Gebäuden (Schulen) entstehen.

 

Herr Mollen schlägt vor, eine Bestandsaufnahme der Gebäude zu erstellen. Er glaube, dass bei den zurzeit bestehenden Gebäudezuständen in den vergangenen Jahren nicht ausreichend investiert worden sei. Es sei wünschenswert, ein Gesamtkonzept zur Sanierung der Schulen zu erstellen. Er sei der Auffassung, dass der in der Vorlage angegebene Prozentsatz (0,6771) nicht ausreiche.

 

Herr Kaiser gibt den Hinweis, dass zu dem genannten Prozentsatz noch ein Betrag in Höhe von 590.440 € (Dienstleistungen / Personalaufwand Technische Betriebe) hinzuzurechnen sei. Somit betrage der Prozentsatz dann 0,8338.

 

Herr Gude macht deutlich, dass die zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt seien. Daher sei es wichtig, dass der Schulausschuss eine Übersicht über den Bestand erhalte. So könne dann entschieden werden, wie die Maßnahmen abzuarbeiten seien.


Beschluss:

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zum Erhaltungsaufwand der städtischen Gebäude 2015 zur Kenntnis und empfiehlt dem Bauausschuss die in Anlage 2 genannten Erhaltungsmaßnahmen für schulische Einrichtungen zu beschließen.

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig