Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 1

00.39:10:

 

Herr Linke führt aus, dass in der ersten Hälfte des Jahres 2014 die kitarelevanten Jahrgänge um 50 Kinder angestiegen sind. Zum Stichtag 30.09. muss festgehalten werden, dass der Trend unverändert anhält. In den ersten 9 Monaten sind 76 Kinder der Jahrgänge 2008 – 2013 zusätzlich nach Rheine gekommen. Auch die Entwicklung des Jahrganges 2014 zeigt steigende Tendenzen. Da die zusätzlichen Kita-Gruppen nicht vor 2016 fertig sein können, hat die Verwaltung das in der Vorlage dargestellte Alternativangebot vorbereitet, um einen Rechtsanspruch sicherstellen zu können.

 

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die „Richtlinien des Fachbereiches Jugend, Familie und Soziales der Stadt Rheine für die Kindertagespflege nach dem Sozialgesetzbuch VIII“ die Formulierung im Absatz 3. Grundsätze der Förderung

 

Die Kindertagespflege richtet sich vorrangig an Kinder im Alter von unter drei Jahren. Für ältere Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sollen andere institutionelle Betreuungsangebote in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus können im Einzelfall ergänzend Kindertagespflegeplätze angeboten werden (sog. Randzeitenbetreuung).

 

wie folgt zu erweitern:

 

In der Zeit vom 01.08.2015 bis zum 31.07.2016 können auch ältere Kinder, die ansonsten das Betreuungsangebot in einer Kindertageseinrichtung annehmen würden, in der Kindertagespflege verbleiben.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig mit einer Enthaltung