Sitzung: 27.11.2014 Jugendhilfeausschuss
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 1
Vorlage: 434/14
00.39:10:
Herr Linke führt
aus, dass in der ersten Hälfte des Jahres 2014 die kitarelevanten Jahrgänge um
50 Kinder angestiegen sind. Zum Stichtag 30.09. muss festgehalten werden, dass
der Trend unverändert anhält. In den ersten 9 Monaten sind 76 Kinder der
Jahrgänge 2008 – 2013 zusätzlich nach Rheine gekommen. Auch die Entwicklung des
Jahrganges 2014 zeigt steigende Tendenzen. Da die zusätzlichen Kita-Gruppen
nicht vor 2016 fertig sein können, hat die Verwaltung das in der Vorlage
dargestellte Alternativangebot vorbereitet, um einen Rechtsanspruch
sicherstellen zu können.
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, die „Richtlinien des Fachbereiches Jugend,
Familie und Soziales der Stadt Rheine für die Kindertagespflege nach dem
Sozialgesetzbuch VIII“ die Formulierung im Absatz 3. Grundsätze der Förderung
Die Kindertagespflege richtet sich vorrangig an
Kinder im Alter von unter drei Jahren. Für ältere Kinder bis zum vollendeten
14. Lebensjahr sollen andere institutionelle Betreuungsangebote in Anspruch
genommen werden. Darüber hinaus können im Einzelfall ergänzend
Kindertagespflegeplätze angeboten werden (sog. Randzeitenbetreuung).
wie folgt zu erweitern:
In der Zeit vom
01.08.2015 bis zum 31.07.2016 können auch ältere Kinder, die ansonsten das
Betreuungsangebot in einer Kindertageseinrichtung annehmen würden, in der
Kindertagespflege verbleiben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig mit einer Enthaltung