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Im Wesentlichen verweist Herr Dörtelmann auf die Vorlage. Besonders stellt er heraus, dass die Stadt Rheine die Grundsätze und Ziele des Regionalplanes mittrage.

 

Herr Wortmann fragt an, ob die Verwaltung die genaue Lage der vorgesehenen Gebiete bzw. Parzellen benennen könne, welche als Windvorranggebiete vorgesehen seien. Besonders interessiert Herrn Wortmann der Bereich Elter Sand.

 

Im Regionalplan sei eine so detaillierte Darstellung nicht vorgesehen, führt Herr Dörtelmann aus. Den Städten und Gemeinden bleibe bei der Festsetzung der einzelnen Gebiete noch genügend Handlungsspielraum, um die exakten Stellen zu benennen.

 


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ nimmt die Ausführungen und Erläuterungen der Verwaltung billigend zur Kenntnis.

 

Die Ziele und Grundsätze des „Sachlichen Teilplans Energie“ – insbesondere die zum „Fracking“ – werden von der Stadt Rheine begrüßt.

 

Entsprechend dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ vom 03.09.2014 werden der Bezirksregierung Münster 3 Korridore (Altenrheine, Elte und Hauenhorst) als „Windenergiebereiche“ bzw. „Vorranggebiete“ gemeldet. Auf eine Änderung bzw. Ergänzung des Teilplan-Entwurfs insbesondere im Bereich Elte (Wegfall der Zone „Wilde Weddenfeld“ und Neuaufnahme der Zone „Elter Sand/Veltruper Feld“) soll hingewirkt werden.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig