Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

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Herr Hermeling führt die als Anlage 1 beigefügten Erläuterungen aus. Dabei wird unter anderem an den Personaleinsparungsentscheidungen des Haupt- und Finanzausschusses Kritik geübt, der Herr Reiske im Anschluss widerspricht.

 

Danach erhält Herr Mofina vom Büro City und Bits das Wort und trägt die in der Anlage 2 beigefügte Präsentation vor.

 

Herr Hachmann weist auf den letzten Satz der Vorlage (Notwendigkeit der Bereitstellung zentraler Ressourcen) hin und stellt den Beschlussvorschlag hinsichtlich der haushaltswirtschaftlichen Lage der Stadt Rheine in Frage. Es wird von der CDU-Fraktion der Antrag gestellt, dass der HFA in dieser Sitzung die Vorlage lediglich zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung für den nächsten HFA eine modifizierte Vorlage fertigt, in der die vorgeschlagenen Maßnahmen in priorisierter Reihenfolge mit beigefügter Kosten – Nutzenanalyse aufgeführt werden sollten. Außerdem seien mögliche Einsparpotenziale darzustellen.

 

Frau Stockel wiederholt den Nutzen des E-Governments und des Portalrelaunches und betont, dass ein halber Relaunch niemandem helfen werde. Die SPD-Fraktion stimme dem Beschlussvorschlag zu.

 

Herr Reiske merkt an, dass das E-Government Gesetz des Landes NRW noch nicht verabschiedet sei und mit der Beschlussfassung gemäß der Vorlage gewartet werden solle, bis die Inhalte des Gesetzes in die Relaunch-Maßnahmen und den Ausbau der digitalen Verwaltung mit einfließen könnten. Insofern stimme die Fraktion Die Grünen dem Antrag der CDU-Fraktion zu. Außerdem sei eine Diskussion über den „Markenkern“ der Stadt Rheine vorzuschalten.

 

Herr Ortel gibt zu bedenken, dass ein Verschieben der in der Vorlage genannten Maßnahmen in Zukunft zu noch höheren Kosten führen könnte.

 

Frau Floyd-Wenke erklärt, dass die Fraktion die Linke dem Beschlussvorschlag zustimme.

 

Herr Hermling gibt Auskunft über den von der CDU-Fraktion angesprochenen letzten Satz der Beschlussvorlage. Er macht deutlich, dass die Ressourcen benötigt werden würden, da beispielsweise das digitale Archivieren von Akten im Rahmen des E-Government letztlich kleinteilige Organisationsarbeit sei und von Mitarbeitern durchgeführt werden müsse. Gleichzeitig weist er auf die Erfolge des eingeführten Dokumentenmanagementsystems hin, welches sich durch die Einsparung mehrerer Planstellen bereits amortisiert habe. Außerdem sei eine Prozessoptimierung bereits zum jetzigen Zeitpunkt nötig, um in einigen Jahren noch als Verwaltung Leistungsfähig zu sein

 

Herr Kuhlmann informiert, dass die Verwaltung bereits jetzt an bestimmte Teile des bestehen E-Government-Gesetzes des Bundes gebunden sei. Daher sei ein abwarten auf eine landesgesetzliche Umsetzung nicht ratsam, sondern es müsse zeitnah entsprechend den Rechtsvorgaben gehandelt werden.

 

Frau Dr. Kordfelder schlägt vor, die von der CDU gestellten Fragen in einer nächsten Sitzung zu beantworten. Außerdem solle in der Weiterentwicklung des Projektes eine stärkere Einbindung der Politik stattfinden. Darüber hinaus sei der Markenkern der Stadt Rheine mit der Bürgerschaft gemeinsam definiert worden. Eine Aktualisierung sei möglich, würde aber auch finanzielle Mittel binden und sei angesichts des fortgeschriebenen IEHK (integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept) in seiner Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Eine entsprechende Diskussion solle  bei der nächsten Beratung über die aktualisierte Vorlage zum E-Government stattfinden.

 

Dementsprechend formuliert Frau Dr. Kordfelder den unten angefügten, neuen Beschlussvorschlag, zu dem die CDU-Fraktion ihrer Zustimmung bekundet.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die heutigen Ausführungen zur Kenntnis, und arbeitet die heute gestellten Fragestellungen für eine Vorlage im nächsten Haupt- und Finanzausschuss auf.