Herr Linke gibt folgende Informationen:

 

3.1. Anmeldeverfahren für die weiterführenden allgemeinbildenden öffentlichen Schulen zum Schuljahr 2015/16

 

Mit Verfügung vom 28. November 2014 hat die Bezirksregierung Münster auf Antrag und damit im Einvernehmen mit der Stadt Rheine als Schulträger für die Durchführung des vorgezogenen Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2015/16 für die Euregio-Gesamtschule auf den Zeitraum 02. Februar bis 06. Februar 2015 festgelegt.

 

Das Anmeldeverfahren für die übrigen weiterführenden Schulen der Stadt Rheine wird, wie bereits angekündigt, dann in der Zeit vom 23. Februar bis 27. Februar 2015 durchgeführt werden.

 

 

3.2. Einrichtung von Orten des Gemeinsamen Lernens

 

Herr Linke nimmt Bezug auf die Vorlage 484/14 der letzten Schulausschusssitzung (Einrichtung von Orten des Gemeinsamen Lernens im Primar- und Sekundarstufenbereich), wonach für den Primarbereich die Annetteschule und die Michaelschule als bisherige GU-Schulen und für die  Sekundarstufe die beiden Sekundarschulen dauerhaft als Orte des Gemeinsamen Lernens seitens der Schulaufsichtsbehörde eingerichtet werden sollen.

 

Mit Schreiben vom 26. November 2014 teilte das Schulamt für den Kreis Steinfurt im Rahmen von § 20 Abs. 5 SchulG der Stadt Rheine nunmehr die Absicht mit, neben den bereits genannten Grundschulen ebenfalls die Marienschule Hauenhorst, die Südeschschule und die Gertrudenschule dauerhaft als Orte des Gemeinsamen Lernens in dem Schulträgerbereich Rheine einzurichten. Dabei sind ebenfalls die jeweiligen Schulen gem. § 76 Nr. 8 SchulG zu beteiligen. Dieses Anhörungsverfahren der Schulen ist derzeit anhängig. Nach Vorlage dieser Schulvoten wird die Verwaltung zum nächsten Schulausschuss einen entsprechenden Beschlussvorschlag zwecks erforderlicher Zustimmung zur Einrichtung von Orten des Gemeinsamen Lernens vorbereiten.

 

Für den Bereich der Sekundarstufe hingegen liegen der Stadt Rheine neben den beiden Sekundarschulen bis dato noch keine Vorschläge für die Einrichtung von weiteren Orten des Gemeinsamen Lernens seitens der Bezirksregierung vor.