Frau Niemer stellt eine Frage zur Klassenbildung an der Canisiusschule in Rheine und dem Nebenstandort in Rodde.

 

Herr Linke erklärt, dass die Canisiusschule in Altenrheine und der Nebenstandort in Rodde als Grundschulverbund als eine Einheit gesehen werden müssen. Er führt aus, dass seitens des Schulträgers aufgrund der aktuellen Anmeldezahlen für die Canisiusschule die Bildung von drei Eingangsklassen zum Schuljahr 2015/16 festgelegt wurde.

Die Schulleiterin ist berechtigt, die Anzahl der einzurichtenden Klassen an den jeweiligen Standorten festzulegen.

 

Frau Hesping fragt an, wer über die Einrichtung von jahrgangsübergreifenden Unterricht in Rodde entscheidet.

 

Herr Dr. Winter erklärt, dass der Rat der Stadt Rheine im Jahr 2008 im Zuge der Auflösung der Josefschule in Rodde beschlossen hat, zum Schuljahr 2008/09 jahrgangsübergreifenden Unterricht der Klassen 1 – 4 am Teilstandort Rodde, der im Grundschulverbund mit der Canisiusschule geführt wird, einzuführen. Diese Entscheidung sei für die Fortführung der Rodder Schule als Teilstandort der Canisiusschule obligatorisch gewesen und daher nicht Jahr für Jahr neu verhandelbar.

 

Herr Wiesch teilt mit, dass an der Canisiusschule Aufnahmen von Kindern aus dem Einzugsgebiet abgelehnt wurden und fragt an, aus welchem Grund nicht die 4-Zügigkeit eingerichtet wurde.

 

Herr Linke antwortet, dass aufgrund der aktuellen Anmeldezahl keine vier Eingangsklassen an der Canisiusschule gebildet werden dürfen. Das Schulgesetz sieht eine Bildung von vier Eingangsklassen erst ab einer Schülerzahl von mehr als 81 Kindern vor.