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Beschluss:
Der Rat der
Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Rheine AöR gem.
§ 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 18.12.2014 die „Satzung
über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der
Stadt Rheine –Straßenreinigungs- und –Gebührensatzung-“ in Form der der Vorlage
beigefügten 6. Änderungssatzung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig