Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

1:50:35

 

Herr Linke erklärt, dass es gegenüber der Schulausschusssitzung am 9. Dezember 2014 keine neuen Erkenntnisse gebe. Das Ablehnungsverfahren an der Canisiusschule sei nach Auffassung der Schulaufsicht rechtswidrig gewesen, weil die Ausführungsanordnung des letzten Jahres angewandt worden sei, wonach nach Bekenntnis hätte abgelehnt werden können. Nach der aktuellen Rechtsprechung sei dieses aber nicht zulässig gewesen. Insofern werde einigen Bescheiden jetzt wohl abgeholfen und das Verfahren in Teilen neu durchgeführt. Laut Mitteilung der Schulleiterin der Canisiusschule habe ein Rechtsanwalt auch schon Akteneinsicht beantragt. Bevor die Schulaufsicht dem neuen Verfahren nicht zugestimmt habe, werde die Schulleiterin damit nicht an die Öffentlichkeit gehen. Das habe zur Folge, dass auch zur Schulausschusssitzung am 13. Januar 2015 keine neuen Erkenntnisse vorliegen würden. Insofern könne der Rat in seiner heutigen Sitzung nur dem vorliegenden Beschlussvorschlag folgen.

 

Herr Roscher stellt fest, dass die Anmeldezahlen an den Grundschulen deutlich machten, dass dringend ein Schulentwicklungsplan für Grundschulen und evtl. auch für weiterführende Schulen erforderlich sei. Wenn Klassenstärken so stark auseinanderklaffen würden, dann seien die Bildungschancen unterschiedlich verteilt. In einer einzigen Klasse der Ludgerusschule, die an die Obergrenze liege, und bei anderen Eingangsklassen, die deutlich unter 20 Schüler liegen würden, müsse seitens des Rates steuernd eingegriffen werden. Diesen Arbeitsauftrag sollte die Verwaltung schon einmal mitnehmen. Da es in der heutigen Sitzung keine andere Möglichkeit gebe, werde die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag erst einmal in der vorliegenden Form zustimmen.

 

Herr Stefan Gude erläutert, dass die Rahmenbedingungen nach dem Schulrechtsänderungsgesetz die Stadt in bestimmten Bereichen einengen würden. Der Schulentwicklungsplan, der sicherlich in manchen Fällen hilfreich sein könne, sei aber nicht das Instrument, das in Einzelfällen weiterhelfen werde, denn in jedem Jahr gebe es neue Herausforderungen, bei denen nachjustiert werden müsse.

In dem Zusammenhang müsste man sich auch Gedanken machen, ob der Schulentwicklungsplan in Eigenregie oder unter Einbindung von externen Beratern erstellt werde, denn an bestimmten Stellen werde deutlich, dass einzelne Anmeldungen an der einen oder anderen Schule das Verfahren in eine andere Richtung lenken könnten. Insofern appelliere er dafür, in der heutigen Ratssitzung eine Entscheidung zu treffen, die zur Sicherheit führe, was aber nicht heiße, dass diese Entscheidung bei allen Betroffenen Zufriedenheit auslösen werde. Sicherheit bedeute aber gleichzeitig auch Überlegungen zu weiteren Optimierungen. Insofern plädiere er für die Zustimmung zum vorliegenden Beschlussvorschlag.

 

Herr Ortel signalisiert die Zustimmung der Fraktion AFR, obwohl die Entscheidung pädagogisch höchst unbefriedigend bleibe. Die Rahmenbedingungen, die das Schulrechtsänderungsgesetz vorgebe, würden den Handlungsspielraum erheblich minimieren. Das Erfordernis, die Spitzen Jahr zu Jahr abzufangen und nach einer Lösung zu suchen, die nicht alle zufriedenstellen werde, aber im Großen und Ganzen gerecht sei, werde eine Aufgabe für die nächsten Jahre bleiben. Ob dazu der Schulentwicklungsplan herkömmlicher Art das geeignete Instrument sei, darüber sollten sich die Fraktionen noch einmal in Ruhe Gedanken machen, denn vielleicht gebe es ja doch noch etwas Besseres.

 

Auch Herr Brunsch stellt die Zustimmung der FDP-Fraktion zum vorliegenden Beschlussvorschlag in Aussicht. Er sei jedoch darüber überrascht, dass dem Schulentwicklungsplan wieder so viel Bedeutung beigemessen werde, denn vor gar nicht langer Zeit sei der Vorschlag der Verwaltung, den Schulentwicklungsplan vorzuschreiben bzw. im Grundschulbereich zu überarbeiten, mit Ausnahme von einer Fraktion abgelehnt worden.

 

Herr Reiske merkt an, dass er über die Anmeldezahlen sehr erschrocken gewesen sei, denn gerade in den Schulen, wo gemeinsamer Unterricht stattfinde, seien sie erheblich zurückgegangen. Seine Fraktion habe daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass ganz dringend an weiteren Grundschulen in der Fläche gemeinsames Lernen angeboten werden müsse, um diese Ausschläge bei den Anmeldzahlen zu verhindern.

 

Herr Stefan Gude stellt klar, dass die CDU-Fraktion seinerzeit der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes nicht zugestimmt habe, weil dieses nicht weitergeholfen hätte. Es wäre sinnvoll, gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, ob für die Stadt Rheine ein 5-Jahres-Plan oder ein laufender Schulentwicklungsplan wertvoller sei.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgenden Beschluss:

 

1.   Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl und legt diese auf Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungen aus den Vorjahren für das Schuljahr 2015/16 auf 30 Eingangsklassen fest.

 

2.   Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschulen entsprechend der kommunalen Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2015/16 wie folgt:

 

Schule

Verteilung der Eingangsklassen

Annetteschule

2

Bodelschwinghschule

2

Canisiusschule

-      Hauptstandort Altenrheine

-      Teilstandort Rodde

3

Edith-Stein-Schule

2

Franziskusschule Mesum

2

Gertrudenschule

2

Johannesschule Eschendorf

3

Johannesschule Mesum

-      Hauptstandort Mesum

-      Teilstandort Elte

3

Kardinal-von-Galen Schule

2

Ludgerusschule Schotthock

1

Marienschule Hauenhorst

2

Michaelschule

2

Paul-Gerhardt-Schule

2

Südeschschule

2

 

 

Gesamt

30

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig