Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine stimmt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß § 5 Abs. 7 LAbfG i.V. m. § 23 Abs. 1 Alt. 1, Abs. 2 Satz 1 GkG NRW über die Übernahme der Aufgaben Sammeln und Befördern von Elektro- und Elektronikgeräten durch den Kreis Steinfurt zu.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig