Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

0:56:10

 

Herr Brunsch führt ergänzend zu seinen Ausführungen im Haupt- und Finanzausschuss aus, dass im Antrag „10 Millionen in 10 Jahren“ von CDU und GRÜNE auf Seite 10 angemerkt sei, dass über den Bedarf der Erhöhung der Grundsteuer nochmals zu reden sei, wenn der Kreis von der Erhöhung der Kreisumlage absehen werde. Nun habe der Kämmerer unter dem Tagesordnungspunkt „Informationen“ berichtet, dass die Kreisumlage um 522.000,00 € niedriger ausgefallen sei als ursprünglich angenommen. Insofern stelle er die Frage, ob die Fraktionen von CDU und GRÜNE aufgrund dieser Tatsache ihren Antrag auf Erhöhung der Grundsteuer ändern wollten.

 

Herr Reiske antwortet, dass die Antragsteller nach wie vor zu ihrem Antrag stehen würden, um die Haushaltssicherung zu vermeiden. Es seien schmerzliche Einschnitte an verschiedenen Stellen vorgenommen worden. In dem 10-Punkte-Papier gebe es viele Prüfaufträge, um zu weiteren Einsparungen zu kommen, damit der städtische Haushalt nachhaltig konsolidiert werden könne.

 

Herr Hachmann ergänzt, dass man auch an die künftigen Generationen denken müsse, die bei einem Defizit von 10 Mio. € entlastet werden müssten. Vor diesem Hintergrund und der relativ kleinen finanziellen Entlastung durch die niedrigere Kreisumlage bleibe auch die CDU-Fraktion bei ihrem Antrag auf Steuererhöhung.

 

Herr Ortel bedauert, dass die Diskussionen über die Aufrechterhaltung des Antrages nach Bekanntwerden der niedrigeren Kreisumlage nur zwischen den antragstellenden Fraktionen erfolgt seien. Das mache den Antrag unglaubwürdig, sodass die Fraktion AfR sich bei der heutigen Abstimmung nicht nur – wie im HFA bereits angekündigt – der Stimme enthalten werde, sondern den Antrag auf Erhöhung der Steuern ablehnen werde. Selbstverständlich werde seine Fraktion begründete Einsparungsvorschläge zur Haushaltskonsolidierung mittragen.

 

Frau Floyd-Wenke informiert darüber, dass in der gestrigen Sitzung des Kreistages der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Rahmen seiner Haushaltsrede heftig kritisiert habe, dass aufgrund der Erhöhung der Kreisumlage einige Kommunen gezwungen seien, ihre Grundsteuer zu erhöhen. Diese Argumentation sei dann ein Grund mit gewesen, dass die Kreisumlage nicht so stark erhöht worden sei, wie ursprünglich vorgesehen. Insofern verstehe sie nicht die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen von CDU und GRÜNE, dass sie ihren Antrag auf Erhöhung der Grundsteuer trotz der Besserstellung bei der Kreisumlage noch aufrechterhalten würden. Die Fraktion DIE LINKEN lehne jedenfalls den Erhöhungsantrag ab.

 

Herr Roscher gibt zu bedenken, dass bei der Erhöhung der Grundsteuer mehrere Faktoren zu beachten seien, denn mit der beantragten Steuererhöhung werde der städtische Haushalt nicht ausgeglichen. Die Bemühungen, die es auch in den vergangenen Jahren gegeben habe, um Einsparungen zu erzielen, hätten nicht das gebracht, was Rat und Verwaltung sich erhofft hätten. Wenn der städtische Haushalt in absehbarer Zeit ausgeglichen werden solle, dann müssten nicht nur die Kosten reduziert, sondern auch die Einnahmen erhöht werden. Insofern werde die SPD-Fraktion der Steuererhöhung notgedrungen zustimmen.

 

Herr Reiske merkt kritisch an, dass, wenn FDP und AfR beteuern würden, den städtischen Haushalt konsolidieren zu wollen, er dann von beiden Fraktionen künftig auch entsprechende Einsparvorschläge erwarte. Bislang sei diesbezüglich von beiden noch nichts vernehmbar gewesen. Insofern sei die Ablehnung der Steuererhöhung wenig glaubwürdig.

 

Herr Ortel macht nochmals deutlich, dass für die AfR die Balance zwischen Steuererhöhung und den gemachten Einsparvorschlägen nicht stimme. Er verweist dazu auf die Anlagen der Vorlage, aus denen ersichtlich sei, dass Menschen in größeren Wohneinheiten durch die Grundsteuererhöhung in bestimmten Fällen höher belastet würden, als Bewohner von Einfamilienhäusern.

 

Herr Hachmann macht nochmals deutlich, dass niemand ohne bestehende Notwendigkeit die Steuern erhöhen wolle. Über die Steuererhöhung hinaus hätten CDU und GRÜNE in ihrem Antrag „10 Millionen in 10 Jahren“ weitere massive Einsparungsvorschläge unterbreitet, die für viele andere Bereiche ebenfalls schmerzhaft sein würden. Wenn die Steuererhöhung nicht vorgenommen werde, bestehe die Gefahr, in die Haushaltssicherung zu geraten. Die erste Forderung in einem Haushaltssicherungskonzept sei dann die Erhöhung der Grundsteuer. Insofern sollte der Rat heute die Erhöhung selbst beschließen, um handlungsfähig zu bleiben.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die folgende Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Rheine:

 

Satzung

über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer

in der Stadt Rheine (Hebesatzsatzung)

vom ________________

 

Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), des § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 15. Oktober 2002 (BGBL I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes v. 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) und des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung von Realsteuern vom 16. Dezember 1981 (GV NW S. 732) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 und § 41 Abs. 1 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878) hat der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Gebiet der Stadt Rheine wie folgt festgesetzt:

 

1.        Grundsteuer

 

1.1   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

        (Grundsteuer A) auf                                                          310 v. H.

 

1.2   für die Grundstücke

        (Grundsteuer B) auf                                                          600 v. H.

 

 

2.        Gewerbesteuer                                                                 430 v. H.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:           37 Ja-Stimmen

                                               6 Nein-Stimmen