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Herr Schulte-de Groot erklärt, dass die Kalkulation für die Abfallgebühren eine nicht unerhebliche Erhöhung vorsehe. Er begründet diese damit, dass noch in der Kalkulation des Vorjahres Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von 574.000,00 € hätten berücksichtigt werden können. In der diesjährigen Kalkulation für 2015 belaufe sich der Zuschuss aus Vorjahren nur noch auf 65.000,00 €, sodass über 500.000,00 € durch die Gebühren zusätzlich abzudecken seien. Ferner seien in der Kalkulation des Vorjahres die Biomüllgebühren um die Senkung der Deponiegebühren des Kreises in Höhe von 170.000,00 € berücksichtigt worden. Allerdings sei erst nach Erstellung der Kalkulation bekannt geworden, dass der Kreis den Annahmeort für Biomüll von Rheine nach Saerbeck verlegt habe, sodass der Stadt zukünftig jährlich 150.000,00 € Transportkosten entstehen würden. Dadurch würde die Senkung der Deponiegebühren fast vollständig aufgebraucht. Dennoch würden die Abfallgebühren trotz der nicht unerheblichen Steigerung immer noch unter dem Niveau des Jahres 2008 bleiben und dieses bei einer Inflations- und Lohnkostensteigerung von 2 bis 3 % jährlich. Insofern bitte er um Zustimmung zu der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Rheine AöR gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 18.12.2014 die „Gebührensatzung für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung in der Stadt Rheine – Abfallgebührensatzung“ in Form der der Vorlage beigefügten 5. Änderungssatzung zu beschließen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig