Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

II/A/2354

 

Herr Löcken äußert Befürchtungen, dass diese Bebauungsplanänderung zu Präzedenzwirkungen führen könne.

 

Herr Kuhlmann erklärt, dass es aus seiner Sicht gute Gründe gebe, dem Antrag zuzustimmen.


 

 

Um eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung über die Genehmigungsfähigkeit (Planungsschaden durch den Bebauungsplan, unklare Erbfolge nach § 35 (4) Nr. 2 d BauGB) zu vermeiden, wird seitens der Verwaltung folgendes vorgeschlagen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass für den Neubau eines Ersatzwohnhauses mit Garage (1 WE) auf dem Grundstück Walshagenstraße 176 eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 62, Kennwort: “Bürgerhof Schotthock“, der Stadt Rheine unter folgenden Vorraussetzungen erteilt wird:

 

  1. Das Gebäude ist in landschaftstypischer Bauweise zu erstellen.

 

  1. Das Wohnhaus wird als Betriebsgebäude an die genehmigte Schlosserei gebunden.

 

  1. Die bebaute Fläche muss der derzeit überbauten Fläche des Wohnhauses entsprechen.

Abstimmungsergebnis:           einstimmig