Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I/B/3436

 

Frau Gellenbeck gibt einige Erläuterungen zur Vorlage.

 

Frau Tombült erklärt, dass die CDU-Fraktion bereit sei, der Änderung des Bebauungsplanes zuzustimmen, allerdings Bedenken hege, da diese Grundstücke aufgrund ihrer Ausrichtung zur Bahn hin einer hohen Lärmbelastung ausgesetzt seien.

 

Herr Löcken fragt an die Verwaltung gewandt, ob es richtig sei, dass in diesem Bereich eine weitere Nachverdichtung nicht mehr möglich sei.

 

Seitens der Verwaltung wird dieses bestätigt.


Die Verwaltung empfiehlt, dem Änderungsantrag zu folgen unter der Vorraussetzung, dass alle ergänzenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 71 beibehalten werden, um ungewollte Verdichtung zu verhindern. Aus demselben Grund wird als weitere Vorraussetzung eine Änderung der Baugrenze im Bereich des ehemaligen städtischen Übergangswohnheimes empfohlen.

Ohne diese Verkleinerung des Baufensters wäre auf dem Grundstück, selbst bei der vorliegenden Grundflächenzahl von lediglich 0,35, ein dem planerischen Grundgedanken des Bebauungsplanes widersprechender verdichteter Wohnungsbau möglich.

 

 

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig