Sitzung: 16.12.2014 Rat der Stadt Rheine
Beratungsergebnis: Vorlage durch Ergänzungsvorlage ersetzt
Vorlage: 474/14
2:02:15
Herr Kuhlmann merkt an, dass der Rahmenplan in den nächsten 8 Jahren sicherlich der große Masterplan sein könne, wenn er dann so umgesetzt werde. Der Rat gebe mit diesem Plan nicht alle Gestaltungsmöglichkeiten aus der Hand, denn bei den verschiedenen Projekten gebe es sicherlich die eine oder andere Auswahlmöglichkeit. Dadurch werde auch die Förderung nicht gefährdet. Für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen seien dann zu gegebener Zeit auch noch die Beschlüsse der jeweils betroffenen Fachausschüsse erforderlich. Die Politik dürfe sich somit in diesem Rahmenplan bewegen, ihn aber nicht verlassen.
Selbstverständlich beinhalte ein solcher Rahmenplan auch ein finanzielles Risiko, denn die Stadt werde für jede Maßnahme einen Eigenanteil erbringen müssen. Dieser belaufe sich nach erfolgter Hochrechnung auf ca. 500.000,00 €/Jahr. Aufgrund der Möglichkeiten, die dieser Rahmenplan aber biete, könne er dem Rat nur empfehlen, dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Abschließend weist Herr Kuhlmann darauf hin, dass auch der unter dem nächsten Tagesordnungspunkt zu beratende Tagesordnungspunkt „Busbahnhof“ Teil dieses Rahmenplanes sei.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses folgende Beschlüsse:
1.
Der Rat der Stadt Rheine (Rat) beschließt die
Umsetzung des Rahmenplans Innenstadt (Entwicklungskonzept nach § 171 b (2)
Baugesetzbuch, siehe Anlage 1 der Vorlage-Nr. 004/14 http://www.rheine-buergerinfo.de/getfile.php?id=72142&type=do
). Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Münster den
Förderantrag für den Rahmenplan Innenstadt mit den ersten Teilprojekten /
Maßnahmen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 entsprechend den anliegenden
Entwürfen der Projektblätter (Anlage 1
der Vorlage 474/14) zu stellen. Die Förderanträge der weiteren Teilprojekte
/ Maßnahmen werden in den Folgejahren in Abstimmung mit der Bezirksregierung
Münster nach Gesamtprojektfortschritt gestellt.
2.
Der Rat der Stadt beschließt die Projektliste
inkl. Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 2 der Vorlage 474/14), wobei sich im Rahmen der Fortentwicklung der
Teilmaßnahmen ohne Erhöhung des Gesamtbudgets finanzielle Verschiebungen
zwischen den Maßnahmen ergeben können.
3.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die
für die Jahre 2015 - 2018 erforderlichen Haushaltsmittel, die im
Haushaltsplanentwurf 2015 berücksichtigt wurden, in den endgültigen
Haushaltsplan 2015 zu übernehmen.
4.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die
Folgekosten zu ermitteln und – unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen im
Rahmen der Fortentwicklung der Maßnahmen - diese in den jeweiligen
Fertigstellungsjahren zu veranschlagen.
5.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt die räumliche
Abgrenzung zum Förderantrag Rahmenplan Innenstadt zur zielgerichteten
Entwicklung nach § 171 b (1) Baugesetzbuch (Anlage
1 der Ergänzungsvorlage 474/14/1).
6.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt, dass
grundsätzlich der Bauausschuss für die Umsetzung bzw. die Fortschreibung der
einzelnen Teilprojekte zuständig ist; sofern Belange anderer Fachausschüsse
betroffen sind in Abstimmung mit diesen.
7.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt, zur
Projektbegleitung ein Arbeitsgremium zu bilden. Dieses Arbeitsgremium besteht
aus 9 Mitgliedern des Rates der Stadt Rheine sowie Vertretern der Verwaltung.
Vom Rat der Stadt Rheine werden namentlich benannt:
Mitglieder: Vertreter(innen):
Dr. Manfred Konietzko (CDU) Martin
Beckmann (CDU)
Dennis Kahle (CDU) Werner
Wenker (CDU)
Helena Willers (CDU) Markus Doerenkamp (CDU)
Karl-Heinz Brauer (SPD) Detlef Weßling (SPD)
Gerhard Cosse (SPD Antonius Berardis (SPD
Johannes Willems (FDP) Stephan
Huesmann (FDP)
Kurt Radau (Grüne) Robert Grawe (Grüne)
Joachim Siegler (AfR) Rainer Ortel (AfR)
Heinz-Jürgen Jansen (Linke) Herbert
Röder (Linke)
Abstimmungsergebnis: einstimmig