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Herr Krümpel berichtet, dass in den vergangenen Monaten neben der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw) verschiedene ortsansässige Banken ihr Modell zur Finanzierung der städtischen Pensionsverpflichtungen vorgestellt hätten. Da aus der bisherigen Wertentwicklung der angebotenen Fonds keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung der Anlage hätte abgeleitet werden können, sei die Entscheidungsfindung auf Basis einer Nutzwertanalyse erfolgt. Der Erlass zur Geldanlage des Ministeriums für Inneres und Kommunales sei beachtet worden.

 

Die Nutzwertanalyse biete den Vorteil, sowohl monetäre als auch nicht monetäre Aspekte zu berücksichtigen. Wesentliche Kriterien seien hierbei der Betreuungsaufwand bei der Stadtverwaltung, also das Vorhalten von Fachwissen, und der zeitliche Aufwand für die Marktbeobachtung sowie die Kosten der Fondsbetreuung gewesen. Hierbei habe das Angebot der kvw gegenüber den Angeboten der Banken deutlich punkten können.

 

Aus diesem Grunde sei zwischenzeitlich nach Rücksprache mit der Örtlichen Rechnungsprüfung der in diesem Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Betrag von 3 Mio. € im Versorgungsfonds der kvw angelegt worden. Die kvw verwalte in ihrem Versorgungsfonds zz. das Vermögen von 260 Mitgliedskommunen mit einem Gesamtvolumen von 433 Mio. €.