Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

IIB1400


I.       Beratung der Stellungnahmen

 

Eine Beratung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist nicht erforderlich, da diese Beratung bereits im Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" am 8. Februar 2006 (Vorlage Nr. 39/06) erfolgte.

 

Mit dem Offenlegungsbeschluss für den Teil I des Bebauungsplanes wurden die Grundzüge der Planung für den Gesamtbereich Mesum Nord festgelegt.

 

Eine Einbeziehung des nun hier anstehenden Teilbereiches II, der durch die Hakenbrede, den Hohe Heideweg und die Nielandstraße begrenzt wird – erfolgte zum damaligen Zeitpunkt noch nicht, da in einem Teilbereich der noch öffentlichen Verkehrsfläche Thiestraße sowohl Kabel wie auch Leitungen liegen. Diese Kabel bzw. Leitungen werden in öffentliche Verkehrsflächen verlegt bzw. in den nächsten Wochen umgeleitet. Insofern kann nunmehr der Teil II des Bebauungsplanes Nr. 286 "Mesum Nord" bauleitplanerisch entwickelt werden.

 

 

II.     Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 286, Kennwort: "Mesum Nord-II", der Stadt Rheine und beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gegen diesen Bebauungsplan ist ein Normenkontrollantrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der o.g. Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286, Kennwort: "Mesum Nord-II" wird durch die künftig ausgebauten Verkehrsflächen Hakenbrede, Hohe Heideweg und Nielandstraße begrenzt.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist in einem Übersichtsplan sowie in der Bebauungsplandarstellung geometrisch eindeutig festgelegt.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig