Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

B/I/448

 

Herr Schöppner führt in das Thema ein. Er erläutert, dass auf Grund der bevorstehenden Gesetzesänderung in diesem Jahr nur eine verkürzte Planung vorgelegt werden kann. Im Prinzip werden die Erkenntnisse des letzten Jahres bestätigt. Er beschreibt die Situation in den einzelnen Planbezirken.

Um weiter konkret Planen zu können, fehlen zur Zeit noch Vorgaben des Landes NRW.

 

Nach einer Aussprache wird einstimmig folgender Beschluss gefasst:

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den vorgelegten Bericht zur Kindergartenbedarfsplanung zur Kenntnis. Sobald die Ausbauziele und die Höchstgrenzen im Rahmen des KiBiz durch das Land benannt sind, erfolgt die weitere Beratung im Unterausschuss „Jugendarbeit und Kindertageseinrichtungen“ und in der Arbeitsgemeinschaft „Förderangebote in Tageseinrichtungen für Kinder“.