Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

A/I/2600 / B/I/0000

 

Herr Schöpper führt in das Thema ein. Da bislang nur der Gesetzesentwurf vorliegt, fehlen konkrete Arbeitsgrundlagen nach denen man weiter verfahren könne. Er weist weiter auf ein heute eingegangenes Papier der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege hin, welches den Entwurf einer Verfahrensordnung enthalte.

Sobald konkrete Arbeitsgrundlagen vorhanden sind, wird dem Ausschuss wieder berichtet.

 

Frau Wunder bringt die Besorgnis zum Ausdruck, dass mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf die gesetzten qualitativen Ziele nicht erreicht werden können. Sie bittet darum, die Einwände von Trägern, ErzieherInnen und Eltern ernst zu nehmen.

 

Herr Kohnen kann diese Besorgnis nachvollziehen, weist jedoch auf den Paradigmenwechsel der mit diesem Gesetz vollzogen werde hin, sodass sicherlich noch viele Fragezeichen dort stünden, die erst im laufenden Prozess geklärt werden könnten.

 

Herr Hemelt kritisiert neben anderen Punkten insbesondere die Erhöhung der Elternbeiträge auf 19% der Betriebskosten.

 

Frau Ehrenberg weist auf die Schwierigkeiten hin, die durch den engen Zeitplan entstehen werden.

 

Frau Grotschulte erklärt, dass sie eine ausreichende Information der Eltern über die neu Rechtslage, insbesondere der damit verbundenen Regelungen bezüglich der Betreuungszeiten und der dadurch entstehenden Kosten für die Eltern, für unbedingt erforderlich halte.

 

Herr Bietmann erinnert an die Evaluation der Tagespflege

 

Sodann wird einstimmig folgender Beschluss gefasst:

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Informationen zum Gesetzentwurf zur frühen Bildung und Förderung von Kindern zur Kenntnis.