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Frau Dr. Kordfelder informiert über die folgenden Eingaben an den Rat der Stadt Rheine

 

  1. Eingabe an den Rat der Stadt Rheine vom 17. Dezember 2014 von Eltern der Südeschschule Rheine

 

Bezüglich des Inklusionsvorhabens an der Südeschschule Rheine äußern einige Eltern Ihre Bedenken hinsichtlich der Umsetzung. Lehrerfortbildungen, die Einstellung einer Fachkraft für Sonderschulpädagogik und die Ausarbeitung eines Inklusionskonzeptes seien zeitlich so eng am neuen Schuljahr gelegen, dass ein Stundenausfall vorprogrammiert sei.

 

In diesem Kontext wird die Vorbereitung des Inklusionsprojektes in Frage gestellt und Maßnahmen wie die Einstellung von mehr Personal und die Bereitstellung von zusätzlichen Räumen gefordert, sowie eine Konzeptausarbeitung unter professioneller Beteiligung bevor die Inklusion eintrete.

 

Information der Verwaltung

Beschlussfassung erfolgte am 13. Januar 2015 im Schulausschuss

 

  1. Eingabe an den Rat der Stadt Rheine vom 20. Dezember 2014 bzw. vom 13. Januar 2015

 

Auf der Internetseite „Change.org“ wurde von den Herren Alexander Brockmeier, Nicolas Fray und Markus Reiffenschneider, eine Petition gegen die in der Ratssitzung am 16. Dezember 2015 beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B ins Leben gerufen. Hierin wird kritisiert, dass anstatt Einsparpotenziale, etwa im Kulturbereich, zu nutzen, lieber einfache Wege gesucht werden würden, um an Geld zu kommen. Dies geschehe auf Kosten der Bürger und sei unangebracht. Darüber hinaus sei zu bedenken, dass der Zweck der Grundsteuer B der sei, die städtische Infrastruktur aufrecht zu erhalten und nicht Haushaltslöcher zu stopfen. Dies sei ein steuerfremder Zweck.

 

Es wird gefordert, die Erhöhung der Grundsteuer B zurückzunehmen.

 

Information der Verwaltung

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 die zitierte Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B mit großer Mehrheit beschlossen. Die Hebesatzsatzung ist am 22. Dezember 2014 amtlich bekanntgemacht worden und ist damit in Kraft getreten.

 

Auf Grundlage dieser Satzung sind in der vergangenen Woche die Bescheide über die Grundsteuer und die sonstigen Grundbesitzabgaben zugestellt worden.

 

Eine Änderung des Hebesatzes ist nur durch eine neue Hebesatzsatzung möglich. Anschließend müssten die Bescheide neu erstellt und versandt werden. Die Sachlage, insbesondere im Hinblick auf den Fehlbetrag im Haushaltplan 2015, hat sich seit dem 16. Dezember 2014 nicht grundlegend verändert.

 

Verfahrensvorschlag

Da die Rechtslage aufgrund des Ratsbeschlusses vom 16.12.2014 eindeutig ist und zumindest bisher keine Fraktion bzw. nicht ein Fünftel der Ratsmitglieder den Antrag gestellt hat, die Angelegenheit erneut auf die Tagesordnung einer Ratssitzung zu setzen, erfolgt nach derzeitigem Sachstand keine weitere Behandlung bzw. Bearbeitung der Petition.

 

  1. Eingaben an den Rat der Stadt Rheine vom 05. Januar, 11. Januar und 14. Januar 2015

 

In sieben Schreiben von rheinenser Bürgern wird ebenfalls Kritik an der Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer B geübt. Gerade vor dem Hintergrund ohnehin steigender Wohnnebenkosten und einer bestehenden Vielzahl an kommunalen Einsparmöglichkeiten abseits von Abgabenerhöhungen, sei die Hebesatzerhöhung unnötig, unverhältnismäßig und unsozial.

 

Es wird gefordert, die Erhöhung der Grundsteuer B zurückzunehmen

 

Verfahrensvorschlag

Schriftliche Beantwortung der Beschwerden durch die Verwaltung auf Grundlage der gültigen Hebesatzsatzung

 

Bzgl. der Petition merkt Frau Dr. Kordfelder an, dass eine Aufarbeitung der Sachlage und Sparvorschläge und ein Einfließen der Ergebnisse in die Aufstellung des Haushaltsplanes 2016 erfolgen könne.

 

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses nehmen die Ausführungen der Bürgermeisterin zur Kenntnis und widersprechen den Verfahrensvorschlägen nicht.