Beratungsergebnis: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 14, Enthaltungen: 1

0:24:50

 

Frau Dr. Kordfelder betont die zahlreichen Vorteile einer leistungsorientierten Bezahlung für Beamte und führt die Begründung der Vorlage aus.

 

Herr Hachmann erklärt, dass CDU und Grüne an dem Antrag festhalten würden. Gründe hierfür seien mit dem Beamtenstatus verbundene finanzielle Vorteile, die eine „Gleichmachung“ von Angestellten und Beamten ohnehin verhindern würden, sowie die Tatsache, dass jeder tariflich Beschäftigte bei der Stadt Rheine seine LOB-Leistungen ausbezahlt bekäme. Dieses System funktioniere also nicht und könne daher nicht auch noch auf Beamte übertragen werden. Darüber hinaus entstünden der Stadt Rheine hierfür Kosten i. H. v. 180.000 Euro.

 

Herr Reiske betont, dass eine Gleichstellung von tariflich Beschäftigten und Beamten durch die in der Vorlage vorgesehenen LOB-Leistungen für Beamte nicht erreicht werden könne. Tariflich Beschäftigte wären, was den Anspruch auf finanzielle Leistungen und Netto-Gehälter angeht, schlechter gestellt als Beamte. Sollten letztere nun zusätzlich LOB-berechtigt sein, so ginge die Spanne zwischen den beiden Arbeitnehmergruppe immer mehr auseinander.

 

Herr Roscher merkt an, dass durch LOB Leistungsanreize geschaffen werden. Darüber hinaus seien Beamte bei den arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den letzten Jahren häufig gegenüber den tariflich Beschäftigten benachteiligt gewesen. Außerdem bestehe mit Blick auf den Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst die Gefahr, dass Verwaltungen, die LOB-Leistungen an Beamte auszahlen, der Stadt Rheine hierdurch wichtige Fachkräfte durch eine erhöhte Attraktivität abziehen könnten würden.

 

Herr Ortel weist daraufhin, dass es die Motivation verschlechtere, wenn Kollegen die gleiche Arbeit unter verschiedenartigen Konditionen erbrächte. Er fordert auf zu hinterfragen, weshalb die 50 % der vergleichbaren Kommunen LOB-Leistungen an Beamte zahlen würden.

 

Herr Jansen betont, dass dem Vorschlag der Verwaltung nicht entsprochen werden könne, da LOB-Leistungen für tariflich Beschäftigte pflichtige Leistungen darstellen würden, wobei selbige für Beamte auf freiwilliger Basis erfolgen würden. Und diese freiwilligen Kosten könne man sich schlichtweg nicht leisten. Unterschiede zwischen den Arbeitnehmergruppen seien hier zweitrangig.


Beschluss:

 

1.        Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 25.11.2014, die Einführung der Leistungsorientierten Bezahlung für Beamtinnen und Beamte (LOB) in 2015 nicht umzusetzen, nicht zu.

 

2.     Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Beamtinnen und Beamten der Stadt Rheine in das System der leistungsorientierten Bezahlung (LOB) einzubeziehen.

 

3.     Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die im Haushaltsplanentwurf 2015 enthaltenen Haushaltsmittel zur Umsetzung des Beschlussvorschlages zu 2. in Höhe 180.000 €/Jahr unverändert im Rahmen des Haushaltsplanes 2015 bereitzustellen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:               5      Ja-Stimmen          

                                               14      Nein-Stimmen       

                                                 1      Enthaltung