Herr Berardis verpflichtet die anwesenden Beiratsmitglieder und deren Vertreterinnen und Vertreter in analoger Anwendung des § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur gewissenhaften Wahrnehmung ihres Amtes auf der rechtlichen Grundlage des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes und unter Beachtung der Gesetze sowie zur Pflichterfüllung zum Wohle der Stadt Rheine.