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Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Horstmannstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 108, Kennwort: „Im Lied-Süd – Teil A“.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der „Horstmannstraße“
(B-Plan Nr. 108 „Im Lied-Süd - Teil A“)
der Stadt Rheine
vom _______________
Gem. §§ 7 Abs. 1
und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), hat der
Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 10.02.2015 folgende Satzung über die
Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Horstmannstraße“ im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 108, Kennwort: „Im Lied-Süd - Teil A“ erlassen.
Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:
Horstmannstraße (Verkehrsberuhigter Bereich)
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden
Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung und mit Unterpflanzung
c) Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-
steinpflaster
2. betriebsfertige elektrische
Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung mit Anschluss an die
Kanalisation
Abstimmungsergebnis: einstimmig