Die Mitgliederversammlung 2014 in Rheine stellte an den Vorstand  der LSV NRW den Antrag prüfen zu lassen, ob eine Beleuchtung der gut sichtbaren Hausnummern entweder im Rahmen der Bauordnung oder durch kommunale Satzung angeordnet werden kann.

Der Antrag aus Remscheid hat die Intention, die Hausnummern sichtbar zu machen, damit Feuerwehr bzw. ärztlicher Notdienst auch nachts das entsprechende Gebäude finden kann.

 

Dem sind nach der Recherche der LSV die Länder Berlin und Hamburg gefolgt und haben ihrerseits festgelegt, dass Hausnummern grundsätzlich beleuchtet sein müssen.

 

Im Landesbaurecht NRW ist dazu nicht Stellung genommen worden. Die Regelungen finden sich in den Satzungen der Gemeinden. Die Stadt Rheine hat in ihrer Gemeindesatzung keinen Hinweis auf Beleuchtung der Hausnummern.

 

Der Seniorenbeirat wird diesbezüglich (Beleuchtung) keinen Antrag an den Rat stellen.

Es wird für große, lesbare Hausnummern ohne Beleuchtung plädiert.